Die meisten Menschen sind aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit gesetzlich unfallversichert. Personen, für die in der Unfallversicherung kein gesetzlicher Versicherungsschutz besteht, können eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung beantragen. Zu diesen Personen gehören nach § 6 Abs. 1 SGB VII insbesondere Unternehmer und bestimmte bürgerschaftlich Engagierte.

Bei den Voraussetzungen für einen Beitritt, den Leistungen und der Beendigung der Versicherung sind besondere Regelungen zu beachten.[1]

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