Hauptamtliche Mitarbeiter, die wesentliche Aufgaben und Verantwortungsbereiche der Kinder- und Jugendhilfe wahrnehmen, sollen für ihren Tätigkeitsbereich entsprechend ausgebildet sein. Dies ist der Fall, wenn sie einen berufsqualifizierenden sozialen, sozialpädagogischen oder sozialarbeiterischen Abschluss erlangt haben, wie z. B. Sozialarbeiter, Erzieher, Sonderpädagogen, Psychologen und Kinder- und Jugendpsychiater.

Statt einer Fachausbildung können Mitarbeiter ihre Qualifikation auch durch besondere Erfahrung in der sozialen Arbeit nachweisen, z. B. durch langjährige Berufserfahrung.

Besondere Aufgaben mit einem hohen Schwierigkeitsgrad oder leitende Funktionen müssen durch Fachkräfte oder Fachkräfte mit besonderer Zusatzausbildung ausgeübt werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge