Die finanzielle Förderung kann durch eine Expertenberatung und durch Maßnahmen zur Vermittlung von Kenntnissen ergänzt werden.[1]

Das Förderangebot richtet sich sowohl an Neuantragsteller als auch an Personen, die schon längere Zeit selbstständig tätig sind, wenn die Notwendigkeit besteht, das unternehmerische Potenzial oder das Unternehmenskonzept insgesamt zu analysieren. Dies kommt z. B. in Betracht, wenn die Betreffenden bei oder nach der Gründung Defizite bei den notwendigen Kompetenzen aufweisen, oder wenn sie nach bereits längerer selbstständiger Tätigkeit nur geringe Fortschritte bei der Überwindung der Hilfebedürftigkeit gemacht haben.

Die Förderung kann umfassen

  • die Bestandsanalyse der Ist-Situation, einschließlich einer Wirtschaftlichkeitsprüfung und Risikoeinschätzung,
  • die Beratung zur Optimierung des Unternehmens oder der Tätigkeit und
  • eine ggf. einzuleitende Neuausrichtung.

Die Beratung ist regelmäßig einzelfallbezogen. Die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten kann auch in Form einer Gruppenmaßnahme erfolgen. Sie ist auf Aspekte beschränkt, die zu einer allgemeinen Durchführung der Selbstständigkeit erforderlich sind, wie z. B. Buchhaltung, Marketing, Aquise oder Projektmanagement. Eine Vermittlung von fachberuflichen Kenntnissen oder die Inanspruchnahme anwaltlicher oder steuerberatender Dienstleistungen wird nicht finanziert.

 
Praxis-Tipp

Weitere Beratungs-/Unterstützungsangebote

Für Existenzgründer bestehen zahlreiche weitere Fördermöglichkeiten über Programme des Bundes und der Länder. Einen guten Überblick gibt das Existenzgründerportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unter www.existenzgruender.de. Es informiert z. B. über Vorbereitungsschritte einer Gründung, strategische Überlegungen und rechtliche Rahmenbedingungen für ein Gründungsvorhaben und bietet vielfältige Checklisten und Arbeitshilfen, einschließlich des interaktiven Tools einer Gründerplattform.

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