Sofern Leistungsberechtigte nicht erreichbar und auch keine Zustimmung des zuständigen Jobcenters vorlag, haben sie keinen Anspruch auf Bürgergeld. In diesem Fall entfällt der Anspruch auf Bürgergeld am Tag nach dem Verlassen des näheren Bereichs.

Bei längeren Urlaubsreisen (Abwesenheiten ohne wichtigen Grund) ist es möglich, für die ersten 3 Wochen eine Zustimmung zu beantragen und den weiteren Teil der Reise dann ohne Leistungsfortzahlung anzutreten. In diesem Fall besteht der Anspruch auf Bürgergeld wieder nach der Rückkehr.

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