Entgeltpunkte werden aus den Beitragsklassen und Entgelten (nach Leistungsgruppen gestaffelt) der Anlagen 1 bis 16 FRG, die auf 5/6 zu kürzen sind, berechnet.

Es handelt sich bei den FRG-Werten um Westwerte. Daher scheidet für das Beitrittsgebiet eine Hochrechnung mittels Anlage 10 zum SGB VI (Anhebung auf das Einkommensniveau der alten Bundesländer) aus.

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