Mit dem "Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV)" wurden die Grundlagen für die Einführung des elektronischen Rezepts gelegt. Das "Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG)" hat die verbindliche Nutzung ab dem 1.1.2022 vorgegeben. Nach Feldtests im Jahr 2021 wurde das eRezept seit Beginn des Jahres 2022 bundesweit ausgerollt. Seit dem 1.7.2023 können Versicherte das eRezept entweder als papiergebundenen Ausdruck mit digitalem Code oder mittels einer App und ihrer eGK nutzen. So wird z. B. die Verordnung eines Rezepts während einer Videosprechstunde deutlich einfacher, da das Rezept über die sichere Telematikinfrastruktur genutzt werden kann. Für die Nutzung der App ist eine NFC-fähige eGK notwendig, die die Krankenkassen ihren Versicherten bei Bedarf ausstellen. In der Apotheke kann das eRezept einfach durch Verwendung der eGK eingelöst werden.

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