Anders als bei der Aufnahme einer Beschäftigung, bei der sich das Einkommen aus dem Arbeitsvertrag ergibt, ist die Prognoseentscheidung zur dauerhaften Eingliederung und Überwindung der Hilfebedürftigkeit bei Existenzgründungen schwieriger. Der Fallmanager hat im Rahmen seiner Ermessensentscheidung zu bewerten, ob die selbstständige Tätigkeit in einem angemessenen Zeitraum die Hilfebedürftigkeit tatsächlich beseitigen kann. Im Mittelpunkt dieser Bewertung steht die Beurteilung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Vorhabens. Hierzu wird – analog zu den Regelungen des Gründungszuschusses und zur Gründerförderung der Grundsicherung[1] – regelmäßig die Bescheinigung einer "fachkundigen Stelle" gefordert. Als fachkundige Stellen kommen z. B. die Kammern, Fachverbände, Kreditinstitute, aber auch lokale Gründerinitiativen oder Gründerzentren in Betracht.

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