Förderfähig ist die Aufnahme einer hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit. Auch hier ist Voraussetzung, dass die Arbeitslosigkeit beendet wird (Mindestumfang 15 Stunden wöchentlich). Im Übrigen setzt eine hauptberufliche Tätigkeit voraus, dass sie von ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und von ihrem zeitlichen Umfang den Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit darstellt.[1]

Die Förderung kann nur in einem engen Zusammenhang mit der Existenzgründung erfolgen. Für bereits vor längerer Zeit erfolgte Gründungen kommt das Einstiegsgeld (im Gegensatz zur weiteren Gründerförderung nach § 16c SGB II) nicht in Betracht.

Die Aufnahme der Tätigkeit ist durch Nachweise zu belegen, z. B. durch Vorlage einer Gewerbeanmeldung. Die Förderung erfolgt nur für den Zeitraum, für den die selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird.

 
Praxis-Tipp

Umwandlung nebenberuflicher Tätigkeiten wird gefördert

Eine Förderung ist auch möglich, wenn eine bisher nebenberuflich ausgeübte selbstständige Tätigkeit in eine hauptberufliche Tätigkeit umgewandelt wird.

3.1 Prognoseentscheidung

Anders als bei der Aufnahme einer Beschäftigung, bei der sich das Einkommen aus dem Arbeitsvertrag ergibt, ist die Prognoseentscheidung zur dauerhaften Eingliederung und Überwindung der Hilfebedürftigkeit bei Existenzgründungen schwieriger. Der Fallmanager hat im Rahmen seiner Ermessensentscheidung zu bewerten, ob die selbstständige Tätigkeit in einem angemessenen Zeitraum die Hilfebedürftigkeit tatsächlich beseitigen kann. Im Mittelpunkt dieser Bewertung steht die Beurteilung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Vorhabens. Hierzu wird – analog zu den Regelungen des Gründungszuschusses und zur Gründerförderung der Grundsicherung[1] – regelmäßig die Bescheinigung einer "fachkundigen Stelle" gefordert. Als fachkundige Stellen kommen z. B. die Kammern, Fachverbände, Kreditinstitute, aber auch lokale Gründerinitiativen oder Gründerzentren in Betracht.

3.2 Nachweise für Tragfähigkeit des Vorhabens

Zum Nachweis der Tragfähigkeit des Vorhabens und der persönlichen Eignung/Motivation des Gründers dienen z. B.

  • Nachweise über die fachliche Qualifikation des Gründers (bisherige Erwerbsbiografie, Branchen-Know-how, Teilnahme an einem Existenzgründerseminar),
  • eine genaue Beschreibung des Gründungsvorhabens (Geschäftsidee, Produkt/Dienstleistung, Markt- und Wettbewerbssituation),
  • ein Kapital- und Finanzierungsplan (Eigenkapital-, Fremdkapital, Nutzung von Förderprogrammen) oder
  • eine Rentabilitätsrechnung für die kommenden Jahre (Erlösvorschau, Kosten, Investitionen).

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