Zum förderungsfähigen Personenkreis gehören grundsätzlich alle Personen, die erwerbsfähig[1] und leistungsberechtigt[2] sind. Arbeitslosigkeit im gesetzlichen Sinne wird nicht vorausgesetzt, d. h. eine Förderung ist auch im unmittelbaren Anschluss an eine anderweitige Eingliederungsmaßnahme, oder für sog. Berufsrückkehrer im unmittelbaren Anschluss an eine Elternzeit oder an eine Pflegetätigkeit möglich.

Zielgruppe des Einstiegsgeldes sind Personen, die eine Beschäftigung im sog. Niedriglohnsektor (Helferbereich etc.) aufnehmen, darüber hinaus aber auch Personen, die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen wollen. Sie können hierfür keinen Gründungszuschuss der Arbeitsförderung erhalten, da diese Leistung nur bei Bezug der Versicherungsleistung Arbeitslosengeld in Betracht kommt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge