Die Leistungen zur Teilhabe an Bildung umfassen

  • Hilfen zu einer Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und zum Besuch weiterführender Schulen einschließlich der entsprechenden Vorbereitung sowie
  • Hilfen zur schulischen oder hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung für einen Beruf[1].

Die Hilfen umfassen auch heilpädagogische und sonstige Maßnahmen, wenn diese erforderlich und geeignet sind, der leistungsberechtigten Person den Schulbesuch zu ermöglichen oder zu erleichtern. Im Bereich der schulischen oder hochschulischen beruflichen Weiterbildung werden zudem Hilfen zur Teilnahme an einem Fernunterricht, zur Ableistung eines Praktikums oder für entsprechende Vorbereitungsmaßnahmen erbracht.

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