Eine freiwillige Versicherung ist für gewählte Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Organisationen möglich.[1] Ist ein Verein als gemeinnützig anerkannt, kann er alle Personen zur freiwilligen Versicherung anmelden, die durch ihre Wahl ein durch Satzung vorgesehenes offizielles Amt bekleiden und daher in besonderer Weise Verantwortung übernehmen. Die freiwillige Versicherung steht nicht nur dem Vorstand und den Inhabern anderer Wahlämter offen, sondern auch ehrenamtlich tätigen Vereinsmitgliedern, die im Auftrag oder mit Einwilligung des Vorstands im Sportverein herausgehobene Aufgaben wahrnehmen. Diese Aufgaben müssen nicht in der Satzung verankert sein (z. B. Schiedsrichter, Projektleiter). In einem Mehrspartenverein können so viele Amtsinhaber (z. B. Abteilungsvorstände) von der neuen Regelung profitieren.

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