2.3.1 Versicherte

Die Teilnahme der Versicherten am DMP ist freiwillig. Der Versicherte wählt einen DMP-Arzt, der die Koordination der weiteren Behandlung übernimmt, unterschreibt eine Teilnahmeerklärung und seine Einwilligung zur Datenweitergabe. Diese Dokumente und die elektronisch erstellte Dokumentation werden vom Arzt an eine Datenstelle weitergeleitet. Arzt und Versicherte stimmen den weiteren Behandlungsverlauf und die Therapieziele ab, vereinbaren Folgetermine und bei Bedarf Schulungen. Die Versicherten können ihre Einwilligung jederzeit widerrufen.

 
Praxis-Tipp

Wahltarif

Die Krankenkassen haben den Versicherten, die an einem DMP teilnehmen, einen Wahltarif anzubieten. Dieser kann eine Prämienzahlung oder Zuzahlungsermäßigungen vorsehen.[1] Die für andere Tarife maßgebliche Mindestbindungsfrist von 1 bzw. 3 Jahren gilt hier nicht.

2.3.2 Leistungserbringer

Jeder Arzt, der eine entsprechende Qualitätsanforderung erfüllt, kann sich freiwillig zur Teilnahme bei der Kassenärztlichen Vereinigung anmelden. Die jeweiligen Qualitätsanforderungen zu den DMP sind Bestandteil der "DMP-Anforderungen-Richtlinie".

Ein Bestandteil der Anforderungen sind die Schulungen der Leistungserbringer. Durch diese sollen die vertraglich vereinbarten Versorgungsziele erreicht werden. Hierzu gehören vorrangig die vereinbarten Management-Komponenten, insbesondere bezüglich der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit. Außerdem haben die Vertragspartner

  • Anforderungen an die für die DMP relevante regelmäßige Fortbildung teilnehmender Leistungserbringer zu definieren und
  • die dauerhafte Mitwirkung der Leistungserbringer an DMP von entsprechenden Teilnahmebescheinigungen abhängig zu machen.

2.3.3 Dokumentation

Ein weiterer Bestandteil ist die Dokumentation. Das heißt die Patientendokumente (Teilnahmeerklärung und Datenschutzeinwilligung) und die elektronisch erstellte Dokumentation werden vom Arzt an eine Datenstelle weitergeleitet. Die elektronische Dokumentation ist eine Checkliste und ein Informationsspeicher für den Arzt. Sie dient auch zur Qualitätssicherung und Evaluation der Programme. Die Aufwendungen für Koordinierung, Dokumentation und Schulung werden dem Arzt extrabudgetär vergütet.

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