Begriff

Digitale Gesundheitsanwendungen sind Medizinprodukte niedriger Risikoklasse, die dazu bestimmt sind, bei den Versicherten oder in der Versorgung durch Leistungserbringer die Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten oder die Erkennung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen zu unterstützen. Dabei handelt es sich insbesondere um sog. Gesundheits-Apps ("App auf Rezept").

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

§ 33a SGB V normiert den Rechtsanspruch der GKV-Versicherten auf bestimmte digitale Gesundheitsanwendungen. Das dafür zu erstellende Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendungen basiert auf § 139e SGB V. Dort befindet sich im Absatz 8 auch die Verordnungsermächtigung für die "Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung" (DiGAV).

Die vertraglichen Regelungen – insbesondere zur Vergütung – enthält § 134 SGB V.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge