In dem kassenmäßigen Abschluß sind nachzuweisen:

 

1.

 

a)

die Summe der Ist-Einnahmen,

 

b)

die Summe der Ist-Ausgaben,

 

c)

der Unterschied aus Buchstabe a und Buchstabe b (kassenmäßiges Jahresergebnis),

 

d)

die haushaltsmäßig noch nicht abgewickelten kassenmäßigen Jahresergebnisse früherer Jahre,

 

e)

das kassenmäßige Gesamtergebnis aus Buchstabe c und Buchstabe d;

 

2.

 

a)

die Summe der Ist-Einnahmen mit Ausnahme der Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, der Entnahmen aus Rücklagen, der Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen und der Münzeinnahmen,

 

b)

die Summe der Ist-Ausgaben mit Ausnahme der Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, der Zuführungen an Rücklagen und der Ausgaben zur Deckung eines kassenmäßigen Fehlbetrags,

 

c)

der Finanzierungssaldo aus Buchstabe a und Buchstabe b.

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