Die Leistungen des BfD können bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen in verschiedenen Formen erfolgen und sind – im Gegensatz zu den Altfällen – kombinierbar in Bezug auf dienstzeitbegleitende Leistungen und Leistungen, die erst nach Ende des Dienstverhältnisses erbracht werden.

Im Einzelnen lassen sich die Leistungen unterteilen in:

  • Beratung durch den BfD in Fragen der schulischen und beruflichen Bildung sowie der Eingliederung in das zivile Erwerbsleben[1],
  • Teilnahme an dienstzeitbegleitenden Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen[2],
  • Besuch von Lehrgängen an einer Bundeswehrfachschule[3],
  • Förderung der beruflichen Bildung in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen[4] und
  • Hilfen zur Eingliederung in das zivile Erwerbsleben.[5]

Die Dauer der Leistungserbringung bzw. des Anspruchs auf Leistungen sowie die Fristen sind unterschiedlich geregelt und abhängig von den jeweils einschlägigen Lebenssachverhalten (Dauer des Dienstverhältnisses/der Dienstzeit, Inhaberschaft eines Eingliederungs- und Zulassungsscheins i. S. d. § 9 SVG usw.) und Maßnahmen.

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