Die Leistungen des BfD können bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen in verschiedenen Formen erfolgen und sind – im Gegensatz zu den Altfällen – kombinierbar in Bezug auf dienstzeitbegleitende Leistungen und Leistungen, die erst nach Ende des Dienstverhältnisses erbracht werden.
Im Einzelnen lassen sich die Leistungen unterteilen in:
- Beratung durch den BfD in Fragen der schulischen und beruflichen Bildung sowie der Eingliederung in das zivile Erwerbsleben[1],
- Teilnahme an dienstzeitbegleitenden Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen[2],
- Besuch von Lehrgängen an einer Bundeswehrfachschule[3],
- Förderung der beruflichen Bildung in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen[4] und
- Hilfen zur Eingliederung in das zivile Erwerbsleben.[5]
Die Dauer der Leistungserbringung bzw. des Anspruchs auf Leistungen sowie die Fristen sind unterschiedlich geregelt und abhängig von den jeweils einschlägigen Lebenssachverhalten (Dauer des Dienstverhältnisses/der Dienstzeit, Inhaberschaft eines Eingliederungs- und Zulassungsscheins i. S. d. § 9 SVG usw.) und Maßnahmen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen