Die zuständigen Behörden, die Leistungen nach dem BerRehaG oder nach § 60 BAföG erbringen, sind an die Feststellungen in der Rehabilitierungsbescheinigung gebunden.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen