Die Zuschlagsfreiheit ist davon abhängig, welche Stellung die Eltern haben:
Stellung der Eltern | Weitere Bedingung |
---|---|
Leibliche Eltern | Keine |
Stiefeltern | Häusliche Gemeinschaft mit dem Kind vor Überschreiten der Altersgrenzen. |
Adoptiveltern | Wirksamwerden der Adoption vor Überschreiten der Altersgrenzen. |
Pflegeeltern | Keine. Pflegeeltern erbringen Betreuungs- und Erziehungsleistungen unabhängig vom Alter des Pflegekindes. |
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