Die Zuschlagsfreiheit ist davon abhängig, welche Stellung die Eltern haben:

 
Stellung der Eltern Weitere Bedingung
Leibliche Eltern Keine
Stiefeltern Häusliche Gemeinschaft mit dem Kind vor Überschreiten der Altersgrenzen.
Adoptiveltern Wirksamwerden der Adoption vor Überschreiten der Altersgrenzen.
Pflegeeltern Keine. Pflegeeltern erbringen Betreuungs- und Erziehungsleistungen unabhängig vom Alter des Pflegekindes.

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