Der Arbeitgeber hat ebenfalls Beiträge zur Rentenversicherung an die Einzugsstelle abzuführen für Beschäftigte, die
- als Bezieher einer Vollrente wegen Alters nach Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze,
- als Versorgungsbezieher,
- als Nichtversicherte nach Erreichen der Regelaltersgrenze oder
- nach Erreichen der Regelaltersgrenze aufgrund einer Beitragserstattung
versicherungsfrei sind. Entsprechendes galt auch im Recht der Arbeitsförderung für nach Erreichen der Regelaltersgrenze versicherungsfrei Beschäftigte; dieser Arbeitgeberbeitrag fiel in der Zeit von 2017 bis 2021 nicht an.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen