Die rentenrechtliche Bewertung von Anrechnungszeiten wegen Fachschulausbildung oder der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme sowie die Höherbewertung von Zeiten einer beruflichen Ausbildung wurde ebenfalls im Rahmen einer 4-jährigen Übergangszeit auf insgesamt 36 Kalendermonate begrenzt.

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