Ärztliche Behandlungsfehler können u. a. in folgenden Fallgruppen auftreten:

  • Organisationsverschulden (z. B. im Krankenhaus durch den Krankenhausträger oder den verantwortlichen Chefarzt, die Mitarbeiter nicht ausreichend über Hygienemaßnahmen aufgeklärt haben),
  • Übernahmeverschulden (z. B. bei Studenten, in Ausbildung befindlichen Ärzten oder Assistenzärzten, die ohne ausreichende Fachkenntnisse eine ärztliche Behandlung ohne Aufsicht eines verantwortlichen Arzt durchführen),
  • Nichtbehandlung (z. B. durch vorsätzliches oder fahrlässiges Unterlassen medizinisch gebotener Behandlung, weil der Arzt eine kontraindizierte Medikation nicht erkennt),
  • abweichende Behandlung (z. B. Durchführung einer vom aktuellen ärztlichen Standard abweichenden Therapie),
  • Aufklärungsfehler (z. B. durch einen unterlassenen Hinweis auf fehlende wissenschaftliche Erkenntnisse einer Außenseitermethode).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge