Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat[2] [Bis 26.06.2020: Innern] bestimmt mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung
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Näheres zu den Daten, die
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Näheres zu den Voraussetzungen und zum Verfahren
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3. |
Näheres zur Verantwortung für den Registerinhalt und die Datenpflege; |
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die im Hinblick auf die Zweckbindung angemessenen Fristen für die Löschung der im Ausländerzentralregister gespeicherten Daten; |
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