Das Instrument der Assistierten Ausbildung geht maßgeblich zurück auf die zwischen der Bundesregierung, den Spitzenverbänden der Wirtschaft, den Gewerkschaften, den Ländern und der Bundesagentur für Arbeit getroffenen Vereinbarungen im Rahmen der "Allianz für Aus- und Weiterbildung".

Die Förderregelung war zunächst befristet. Mit einer Reform im Jahr 2020 wurden Doppelstrukturen zum vormals gleichartigen Instrument der Ausbildungsbegleitenden Hilfen beseitigt. Mit dem reformierten Instrument der Assistierten Ausbildung sind nunmehr beide Regelungen zusammengefasst und dauerhaft im Recht der Arbeitsförderung (SGB III) und im Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) verankert.[1]

Die Förderung soll den veränderten Bedingungen am Ausbildungsmarkt und den Herausforderungen des steigenden Fachkräftebedarfs Rechnung tragen. Kernelemente sind passgenaue Angebote für junge Menschen, die Unterstützung beim Erreichen eines Ausbildungsabschlusses benötigen, und gleichzeitige Hilfestellungen für Ausbildungsbetriebe auch als Anreiz, für den Personenkreis mit Unterstützungsbedarf Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen. Die Assistierte Ausbildung ist als Maßnahmeförderung ausgestaltet. Das bedeutet: Die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter stellen Teilnahmeplätze bzw. Förderkapazitäten zur Verfügung. Die mit den Maßnahmen beauftragten Bildungsträger setzen die Förderung um. Sie arbeiten eng mit der Arbeitsverwaltung und den Ausbildungsbetrieben zusammen. So stehen für jeden Förderfall feste Ausbildungsbegleiter zur Verfügung. Sie unterstützen die Betroffenen und sind Ansprechpartner für den Ausbildungsbetrieb.

Die Kosten werden in vollem Umfang von den Agenturen für Arbeit oder den Jobcentern übernommen. Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis bleiben durch eine Förderung unberührt.

 
Hinweis

Hohe Flexibilität für Betriebe und Auszubildende

Das Förderinstrument kann flexibel an die Bedürfnisse des Betriebes und des Auszubildenden angepasst werden:

  • Ein Einstieg in die Assistierte Ausbildung ist zu jedem Zeitpunkt möglich, d. h. auch während einer Ausbildung, wenn sich entsprechende Bedarfe ergeben.
  • Die Förderung kann erforderlichenfalls auch unterbrochen werden bzw. ruhen.
  • Die Unterstützung wird an individuellen Bedarfen bzw. persönlichen und betrieblichen Rahmenbedingungen ausgerichtet.

Der Arbeitgeberservice der Agenturen für Arbeit oder der Jobcenter steht für alle Fragen rund um die Förderung und die Organisation der Assistierten Ausbildung zur Verfügung, beispielsweise auch zur Kombination mit anderen Instrumenten wie der Einstiegsqualifizierung.

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