Die Dauer der Anschlussrehabilitation ist abhängig von der Indikation und dem Rehabilitationsverlauf. Sie beträgt regelmäßig 3 Wochen (Anreise- und Abreisetag zählen als je ein Tag, also sind dies dann insgesamt 22 Tage). Die Anschlussrehabilitation kann verlängert werden, wenn nur dadurch die Rehabilitation erfolgreich beendet werden kann. Die Anschlussrehabilitation wird abgekürzt, wenn das Ziel der Rehabilitation entweder früher oder überhaupt nicht erreicht werden kann. Es wird immer eine ganzheitliche Rehabilitation des Menschen angestrebt, wobei auch psychosoziale Belastungsfaktoren berücksichtigt werden.

Nach dem von den damaligen Spitzenverbänden der Krankenkassen zu § 275 Abs. 2 Nr. 1 SGB V erlassenen Ausnahmekatalog zur Begutachtungspflicht bei Leistungen zur Rehabilitation ist der MD bei einer Anschlussrehabilitation nicht einzuschalten.

Rehabilitationsleistungen können erst nach 4 Jahren erneut durchgeführt werden. Davon ist abzusehen, wenn eine vorzeitige Leistung aus dringenden medizinischen Gründen dringend erforderlich ist. Davon ist bei einer Anschlussrehabilitation regelmäßig auszugehen.

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