Akupunktur wird im Rahmen ärztlicher Behandlung erbracht und ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie wird bei folgenden Indikationen abgegeben:

  • Chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule, die seit mindestens 6 Monaten bestehen und ggf. nicht segmental bis maximal zum Kniegelenk ausstrahlen (pseudoradikulärer Schmerz),
  • Chronische Schmerzen in mindestens einem Kniegelenk durch Gonarthrose, die seit mindestens 6 Monaten bestehen.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen haben eine "Qualitätssicherungsvereinbarung zur Akupunktur bei chronisch schmerzkranken Patienten nach § 135 Abs. 2 SGB V" getroffen. Diese Vereinbarung regelt die fachlichen, räumlichen und apparativen Voraussetzungen sowie die Anforderungen an die Durchführung und an die Dokumentation der Akupunkturleistungen.

 
Hinweis

IGeL-Leistungen

Akupunktur wird bei anderen Indikationen als IGeL-Leistung angeboten, die vom Patienten selbst zu bezahlen ist. Im IGeL-Monitor (igel-monitor.de) bewertet der MD Bund den Nutzen der Akupunktur

  • in der Schwangerschaft,
  • zur Migräneprophylaxe und
  • zur Spannungskopfschmerzprophylaxe.

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