Akupunktur wird im Rahmen ärztlicher Behandlung erbracht und ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie wird bei folgenden Indikationen abgegeben:
- Chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule, die seit mindestens 6 Monaten bestehen und ggf. nicht segmental bis maximal zum Kniegelenk ausstrahlen (pseudoradikulärer Schmerz),
- Chronische Schmerzen in mindestens einem Kniegelenk durch Gonarthrose, die seit mindestens 6 Monaten bestehen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen haben eine "Qualitätssicherungsvereinbarung zur Akupunktur bei chronisch schmerzkranken Patienten nach § 135 Abs. 2 SGB V" getroffen. Diese Vereinbarung regelt die fachlichen, räumlichen und apparativen Voraussetzungen sowie die Anforderungen an die Durchführung und an die Dokumentation der Akupunkturleistungen.
IGeL-Leistungen
Akupunktur wird bei anderen Indikationen als IGeL-Leistung angeboten, die vom Patienten selbst zu bezahlen ist. Im IGeL-Monitor (igel-monitor.de) bewertet der MD Bund den Nutzen der Akupunktur
- in der Schwangerschaft,
- zur Migräneprophylaxe und
- zur Spannungskopfschmerzprophylaxe.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen