Die neue Entscheidungslösung

Das geänderte Recht tritt in Bezug auf die Entscheidungsfindung zur Organspende selbst zum 1.11.2012 in Kraft („Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz“).

U. a. werden die Krankenkassen alle Bürger ab 16 Jahren regelmäßig zu Fragen der Organ- bzw. Gewebespende und Transplantation aufklären und sie schriftlich dazu befragen, ob sie Organspender sein wollen. Die Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen sollen dabei den Versicherten auch fachlich qualifizierte Ansprechpartner für Fragen der Organ- und Gewebespende nennen.

Spenderausweis wird unaufgefordert zugeschickt

Die gesetzlichen Krankenkassen und privaten Versicherungsunternehmen müssen ihren Versicherten binnen eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes Informationsmaterial und einen Spenderausweis schicken, auf dem die Versicherten eine Erklärung über die Spendebereitschaft dokumentieren können. Die Krankenkassen sollen die Unterlagen möglichst noch 2012 zusammen mit der derzeit ausgegebenen elektronischen Gesundheitskarte verschicken. Auch die Pass- und Ausweisstellen von Bund und Ländern sollen die Materialien aushändigen.

Information erfolgt alle 2 Jahre

Die Informationen zur Organspende werden die Versicherten dann alle 2 Jahre bekommen, bis es technisch möglich sein wird, die Erklärung zur Organspende mit den erweiterten Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zu speichern. Dann besteht für die Versicherten, die sich zur Organspende entschließen, die Wahlmöglichkeit zwischen der Nutzung der Gesundheitskarte als Spenderausweis oder der Erklärung auf dem papiergebundenen Organspendeausweis. Die Testphase für die Nutzung der Gesundheitskarte in diesem Gebiet wird nach den aktuellen Plänen nicht vor 2014 an den Start gehen.

Organspende ist freiwillig

Die Bereiterklärung zur Organspende bleibt wie bisher ausdrücklich freiwillig. Um eine informierte und unabhängige Entscheidung jedes Einzelnen zu ermöglichen, ist eine breite Aufklärung der Bevölkerung zu den Möglichkeiten der Organ- und Gewebespende durch die

· Länder,

· Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sowie

· Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen

vorgesehen.

Die Entscheidungslösung modifiziert die bisher geltende erweiterte Zustimmungslösung. Künftig sollte jeder zu Lebzeiten die eigene Entscheidung zur Frage einer Organ- und Gewebespende möglichst schriftlich dokumentieren. Das kann z. B. durch einen Organspendeausweis geschehen. Kommt im Todesfall eine Organ- und Gewebespende nach ärztlicher Beurteilung in Betracht, werden die nächsten Angehörigen befragt, ob sich die oder der Verstorbene zu Lebzeiten zur Frage der Organspende schriftlich oder mündlich erklärt hat. Ist ihnen darüber nichts bekannt, werden sie nach dem mutmaßlichen Willen der oder des Verstorbenen gefragt und gebeten, in ihrem oder seinem Sinne zu entscheiden.

Vier-Augen-Prinzip bei der Feststellung des Todes

Den Tod müssen 2 erfahrene Ärztinnen oder Ärzte nach dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft und unabhängig voneinander feststellen und das Ergebnis ihrer Untersuchungen schriftlich dokumentieren. Der Organhandel sowie das Übertragen und das Sich-Übertragenlassen gehandelter Organe sind unter Strafe gestellt.

Schlagworte zum Thema:  Organspende, Krankenkasse, Transplantationsgesetz