Anspruch auf Halbwaisenrente für Stiefkinder
Das Sozialgericht (SG) Mainz klärte in der Verhandlung v. 17.12.2012 (S 13 R 526/09), ob ein Kind nach dem Tod des Stiefvaters eine Halbwaisenrente beanspruchen kann. Maßgebliche gesetzliche Voraussetzung ist: Sie zum Zeitpunkt des Todes des Stiefvaters in dessen Haushalt aufgenommen sein.
Polizeiliche Ummeldung vor dem Tod
Die Deutsche Rentenversicherung verneinte zunächst einen Rentenanspruch. Denn der Stiefvater hatte sich polizeilich aus der mit der Klägerin und deren Mutter gemeinsamen Wohnung, abgemeldet und unter der Adresse seiner Eltern neu angemeldet. Die Klägerin ging gegen die Ablehnung vor, da es sich bei der Ummeldung lediglich um eine Schutzmaßnahme gehandelt habe. Der Stiefvater war stark verschuldet.
Tatsächliche Lebensverhältnisse maßgeblich
Das SG befragte den ehemaligen Geschäftspartner des Stiefvaters und eine Nachbarin als Zeugen. So konnten die tatsächlichen Lebensverhältnisse der Familie bis zum Tod des Stiefvaters rekonstruiert werden. Der Stiefvater sei zwar polizeilich umgemeldet gewesen, habe tatsächlich aber bis zuletzt mit seiner Ehefrau und deren leiblicher Tochter – der Klägerin – in einer gemeinsamen Wohnung gelebt. Er habe sich um die Klägerin materiell und in Fürsorge gekümmert.
Gesetzgeber setzt gemeinsamen Haushalt voraus
Die Richter des SG beriefen sich auf das Bundessozialgericht (BSG). Demnach stellt der Gesetzgeber auf die "Haushaltsaufnahme" ab, weil er ein Stiefkind beim Waisenrentenanspruch nur dann einem leiblichen Kind gleichstellen will, wenn zwischen dem versicherten Verstorbenen und dem Stiefkind eine elternähnliche, familienhafte, auf Dauer ausgerichtete Beziehung bestand und diese auch insbesondere in der letzten Zeit vor dem Tod des Versicherten fortbestand.
Elternähnliches Band bis zum Tod
Die Zeugenaussagen ergaben, dass sich die Wohnverhältnisse der Klägerin und ihres Stiefvaters vor dessen Tod nicht verändert hatten. Die polizeiliche Ummeldung ohne einen tatsächlich durchgeführten Umzug, lasse auf ein "elternähnliche Band" bis zum Tod des Stiefvaters schließen.
Die Deutsche Rentenversicherung gab ihre ursprünglichen Rechtsauffassung auf und erkannte den Halbwaisenrentenanspruch an.
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
953
-
Urlaub während Krankschreibung: Was ist zu beachten?
752
-
Neue Arbeitsverhältnisse
544
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
401
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
367
-
Die rechtmäßige Aufforderung durch die Krankenkasse
289
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
242
-
Entgeltfortzahlung statt Kinderkrankengeld für Azubis
228
-
Widerspruch gegen die Aufforderung der Krankenkasse zur Reha
200
-
Erstattung des Verdienstausfalls bei stationärer Mitaufnahme endet
19010
-
Bundesrat gibt Weg frei für Krankenhausreform
27.03.2026
-
PTBS als Wie-Berufskrankheit bei Leichenumbettern
27.03.2026
-
Sozialdatenschutz schützt anonyme Hinweisgeber
27.03.2026
-
Elektronische Krankschreibung führt zu mehr erfassten Fehlzeiten
20.03.2026
-
Kabinett bringt antragsloses Kindergeld auf den Weg
18.03.2026
-
Aktuelle Finanzentwicklung der GKV 2025
17.03.2026
-
Lungenkrebs-Früherkennung ab April Kassenleistung für Risikogruppen
16.03.2026
-
Einigung über sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen erzielt
13.03.2026
-
Ursprüngliche Pflegegradeinstufung bleibt maßgeblich bei Zweifeln
12.03.2026
-
Gericht erkennt Schülerunfall auf Umweg als versichert an
11.03.2026