Umschlagsverfahren wird durch MiMa abgelöst

Das Umschlagsverfahren hat sich im sicheren Umgang mit Versichertendaten nicht bewährt. Das „Mitteilungsmanagement“  wird ab 1.1.2017 das Umschlagsverfahren ersetzen.

Erwartungen an den weitergehenden Dialog

Aufgrund der von Frau Voßhoff, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), geforderten Verfahrensumstellung für das Umschlagsverfahren und der hierfür vorgesehenen kurzen Umstellungsfrist (bis 31.3.2015) erfolgte ein weiterer Dialog zur Vermeidung von praktischen Problemen.

Mit dem Ziel der Entwicklung gemeinsamer Lösungen, die eine datenschutzkonforme Umsetzung des Umschlagsverfahrens sicherstellen, erfolgten weitere Gespräche zwischen BfDI, MDK, Krankenkassen und den Landesdatenschützern. So wurde sowohl der Erhalt von datenschutzrechtlich bisher allgemein akzeptierten Verfahrenslösungen als auch die komplette Verfahrensumstellung diskutiert. Wichtigster Punkt war für die Krankenkassen und MDK jedoch, weiterhin zu ermöglichen, dass

  • die administrative Fallführung durch die Krankenkasse erfolgt und
  • der MDK sich auf seinen gesetzlichen Auftrag – sozialmedizinische Beurteilung – konzentrieren kann.

Vorlaufzeit wurde zugesagt

Nicht zuletzt im Hinblick auf die vorgesehene Anpassung des § 276 SGB V im Gesetzesentwurf zum Krankenhaus-Strukturgesetz (KHSG) wurde eine Umstellung des Umschlagsverfahrens als notwendig erachtet. Um dieses Ziel erreichen zu können, wurde eine angemessene Vorlaufzeit zugesagt. Es sollte ein Verfahren entwickelt werden, das

  • die datenschutzrechtlichen Vorgaben umsetzt,
  • wirtschaftliche Umsetzungsaspekte berücksichtigt und
  • weiterhin eine möglichst kurzfristige Leistungsentscheidung sicherstellt.

Weiteres Tolerieren des Umschlagsverfahrens

Für die Dauer der Beratungen und der weiteren Umsetzungsfrist für die Verfahrensumstellung stimmte daher die BfDI zu, eine befristete Fortführung des bisherigen Umschlagsverfahrens nicht zu beanstanden. Voraussetzung: Die Vorgaben sollten eingehalten und keine datenschutzrechtlichen Verstöße festgestellt werden.

Umsetzproblematik

Da auch zukünftig die Krankenkassen die Unterlagen im Auftrag des MDK anfordern sollen, Adressat aber nur noch der MDK ist, besteht die Notwendigkeit des Informationsaustauschs zwischen den MDK und den Krankenkassen.

Problem: Der MDK besitzt keine Versichertendaten, um die eingehende Post einem Versicherten und der entsprechenden Krankenkasse zuordnen zu können. Auch können Krankenkassen nicht mehr nachhalten, ob

  • die geforderten Unterlagen eingegangen sind,
  • eine Begutachtung des Falles erfolgen kann oder
  • weitere Unterlagen benötigt werden.

Umschlagsverfahren soll elektronisch abgelöst werden

Mit dem sog. "Mitteilungsmanagement" soll die Umstellung des bestehenden Umschlagsverfahrens durch automatisierte Arbeitsschritte unterstützt werden. So soll zukünftig der MDK automatisiert eine Mitteilung erhalten, wenn die Krankenkasse medizinische Unterlagen anfordert. Diese Mitteilung führt aufseiten des MDK dazu, dass eingehende Unterlagen eindeutig zugeordnet werden können. Aus diesem Verfahren heraus erfolgt eine Mitteilung an die Krankenkasse, wenn die angeforderten Unterlagen eingegangen sind.

Elektronische Umsetzung erfordert Zeit: Umstellung zum 1.1.2017

Das MiMa soll in den bisher schon bestehenden Datenaustausch zwischen MDK und Krankenkassen eingebettet werden. Um jedoch eine umfassende Umsetzung sicherzustellen, ist neben der Entwicklung des Datensatzes auch ein Aufbau von elektronischer Infrastruktur notwendig, damit die Gutachter weiterhin auf alle benötigten medizinischen Unterlagen zugreifen können.

Um dies zu gewährleisten, wurde eine Umstellung des Verfahrens zum 1.1.2017 vereinbart. In der Übergangszeit bis zum 31.12.2016 wird das Umschlagsverfahren weiterhin genutzt, um den Informationsfluss sicherzustellen.

Schlagworte zum Thema:  Datenschutz, Krankenkasse, Medizinischer Dienst