MiMa bietet Entwicklungspotential

Durch den Aufbau von elektronischer Infrastruktur ergeben sich oft vielfältige weitere Nutzungsmöglichkeiten. Das gilt auch für MiMa!

Weitere Potenziale des MiMa

Zwar befindet sich das Mitteilungsmanagement (MiMa) gerade erst einmal in der Aufbauphase und wird spätestens zum 1.1.2017 flächendeckend umgesetzt. Klar ist jedoch schon jetzt, dass das Verfahren kurzfristig weiterentwickelt wird.

Aufgrund der notwendigen Verfahrensumstellung (Abschaffung des Umschlagsverfahrens) wird sowohl bei den Krankenkassen als auch den MDK eine elektronische Infrastruktur auf- und ausgebaut. Das MiMa stellt daher eher die Basis oder Grundversion dar, auf der weitere Verfahren entwickelt werden können.

Ziel: Medienbrüche vermeiden

Das MiMa hat aktuell vorrangig das Ziel, den

  • Informationsverlust bei den Krankenkassen auszugleichen und
  • MDK die Zuordnung der eingehenden Post zu ermöglichen.

Die Beseitigung des Informationsdefizites führt nun dazu, dass die Krankenkasse die benötigten Unterlagen schriftlich beim Leistungserbringer anfordert, die Versandinformation aber per Datenaustausch an den MDK übermittelt.

Der Leistungserbringer sendet die Unterlagen postalisch an den MDK, der die Krankenkasse per Datenaustausch über den Posteingang informiert.

Hierdurch ergeben sich vielfältige Medienbrüche bei allen Verfahrensbeteiligten. Können Medienbrüche vermieden werden, entfallen Übertragungsfehler und vielfache bürokratische Belastungen.

Weiterentwicklung von Fachverfahren

Zwar bestehen bereits sog. Fachverfahren zwischen den Krankenkassen und den MDK (z. B. für Begutachtungen im Bereich Krankenhaus, Hilfsmittel oder Pflegeleistungen). Diese werden bisher jedoch nur auf freiwilliger Basis durch die Krankenkassen genutzt. Durch das MiMa-Verfahren wird

  • erstmals eine flächendeckende Nutzung vorgesehen und
  • die für den Datenaustausch mit dem MDK notwendige Infrastruktur bei allen Krankenkassen etabliert.

Da nunmehr eine Kommunikation regelmäßig möglich ist, erscheint es nur eine Frage der Zeit, bis die Fachverfahren und deren Vorteile umfassender genutzt werden. Bei der Weiterentwicklung der Verfahren kann gleichzeitig das MiMa entsprechend integriert und damit Teil des Verfahrens werden.

Aufbau weiterer Fachverfahren

Insbesondere in Massenverfahren wie z. B. der AU-Begutachtung erscheint es zusätzlich sinnvoll, Fachverfahren aufzubauen. Hierzu befinden sich bereits entsprechende Datensätze in der Entwicklung. Das MiMa kann daher bereits in der Erstellung in diese Verfahren integriert werden.

Weitere Vision

Die digitalisierten Verfahren zwischen Krankenkassen und MDK könnten auch für die Kommunikation mit den Ärzten eingesetzt werden. Hierfür muss jedoch auch bei den Ärzten eine entsprechende Infrastruktur geschaffen werden, die eine sichere Übermittlung der Daten gewährleistet. Dies wird sicherlich einige Zeit in Anspruch nehmen. Besteht aber erst einmal eine entsprechende Infrastruktur, können Krankenkassen die notwendigen Unterlagen ohne Postlaufzeiten und Portokosten anfordern und die Ärzte diese elektronisch an den MDK übermitteln. Insbesondere hier bestehen viele Möglichkeiten, die Verfahren zu vereinfachen, zu entbürokratisieren und gleichzeitig zu beschleunigen.

Fazit: Erst Belastung, dann Entlastung

Aktuell belastet die Abschaffung des Umschlagsverfahrens alle Beteiligten. Es müssen kurzfristig finanzielle Investitionen für die elektronische Infrastruktur erfolgen und gleichzeitig die Mitarbeiter in der Anwendung geschult werden. Auch sind noch viele Probleme zu lösen und die Absprachen miteinander zu verfeinern, bevor die Verfahren reibungslos funktionieren werden. Ist diese Phase aber erst überstanden, kann der Datenschutz letztendlich in diesem Fall sogar zu einer Entlastung führen. So hat der Datenschutz zwangsläufig die Basis für eine vernetzte Kommunikation geschaffen und eröffnet dadurch vielfältige Chancen. Bleibt abzuwarten, was die Beteiligten daraus machen.

Schlagworte zum Thema:  Datenschutz, Krankenkasse, Medizinischer Dienst