Zahl der Mütterkur-Anträge steigt
Immer mehr erschöpfte Mütter in Deutschland stellen einen Antrag auf eine Kur. Dagmar Ziegler (SPD), seit November 2014 neue Kuratoriumsvorsitzende des Müttergenesungswerks (MGW), berichtet: „Wir haben nach wie vor eine sehr hohe Nachfrage. Die Kurbedürftigkeit vieler Mütter nimmt zu durch ihre Doppel- und Dreifachbelastung.
Müttergenesungswerk ist größter „Kuranbieter“ für Mütter
Das MGW bietet etwa die Hälfte aller Mütterkuren in Deutschland an. Im 1. Halbjahr 2013 wurden rund 45.000 Mütterkuren beantragt, eine Steigerung von 12 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Noch höher (24 %) der Anstieg bei den bewilligten Kuren: Rund 24.000 Frauen hätten im 1. Halbjahr 2013 eine MGW-Kur angetreten. Übrigens können auch Väter eine solche Rehabilitationsmaßnahme beanspruchen. Allerdings sind nur 2 % der Kur-Teilnehmer Väter.
Für Mütterkuren oder Mutter-Kind-Kuren ist eine Zuzahlungsbefreiung möglich
Die Mehrheit der Mütter in Mütterkuren oder Mutter-Kind-Kuren des MGW ist berufstätig, jedoch haben viele nur ein geringes Einkommen (bis 1.500 EUR) zur Verfügung. Diese Mütter sollten eine Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung zur Mütterkur beantragen, empfiehlt das MGW. Die Zuzahlung für eine medizinisch notwendige 3-wöchige Kur beträgt 220 EUR.
Krankenkasse prüft Anträge auf Zuzahlungsbefreiung
Der gesetzliche Eigenanteil von 10 EUR pro Kurtag kann reduziert werden oder ganz wegfallen. Denn die Selbstbeteiligung bei Zuzahlungen für Medikamente und Heilmittel darf gesetzlich 2 % (bei chronisch Kranken 1 %) des Bruttoeinkommens nicht übersteigen, der darüber liegende Betrag entfällt bzw. wird erstattet. Zuzahlungen für Krankenhausaufenthalte oder auch eine Mutter-Kind-Kur werden bei den Aufwendungen ebenfalls berücksichtigt.
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