Pflegeleistungen: Entlastung für pflegende Angehörige

Die meisten Pflegebedürftigen werden zu Hause von Angehörigen versorgt. Der Aktionstag "Pflegende Angehörige" macht auf die wichtige zeitweise Entlastung bei der Betreuung Pflegebedürftiger aufmerksam. Pflegekassen unterstützen pflegende Angehörige mit verschiedenen Leistungen.

Knapp 75 % aller pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause betreut. Die Pflege wird meist von Familienangehörigen sichergestellt. Pflegende Angehörige sind oft zusätzlich auch berufstätig sind oder haben eine eigene Familie zu versorgen.

Pflegende Angehörige brauchen zeitweise Entlastung

"Um die Pflege-Aufgabe bewältigen zu können, daneben Zeit für die eigenen Belange zu haben und neue Kräfte zu schöpfen, sind regelmäßige Pflege-Auszeiten enorm wichtig", erklärt Georg Abel, Bundesgeschäftsführer der Verbraucher Initiative aus Anlass ist des Aktionstags "Pflegende Angehörige" am 8.9.2013.

Pflegekassen unterstützen pflegende Angehörige

Die verschiedenen Angebote der Pflegekasse werden aber bislang nur von einem kleinen Teil der pflegenden Angehörigen genutzt. Am Aktionstag "Pflegende Angehörige" wird nochmals auf Entlastungsmöglichkeiten hingewiesen.

Folgende Leistungen der Pflegekasse können von Pflegepersonen beansprucht werden:

  • Tagespflege:

Vor allem für berufstätige Angehörige ist die Tagespflege eine Hilfe. Die Pflegebedürftigen werden dabei tagsüber in einer Einrichtung betreut. Dabei gibt es auch therapeutische Angebote. Meist werden die Senioren zu Hause abgeholt und wieder nach Hause gebracht.

  • Nachtpflege:

Sind Pflegebedürftige besonders nachts aktiv, ist die Nachtpflege eine Alternative. Dadurch können Angehörige durchschlafen und sich besser erholen. Sowohl Tages- als auch Nachtpflege werden von den Pflegekassen, Ländern und Kommunen gefördert.

  • Verhinderungspflege:

Während des Urlaubs, bei Krankheit oder beruflichen Verpflichtungen können Angehörige Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. "Sie wird durch eine professionelle Pflegekraft oder eine andere private Pflegeperson für die Dauer von bis zu vier Wochen geleistet", so Abel. Die Pflegekasse trägt bis zu 1.550 EUR pro Jahr.

  • Kurzzeitpflege:

Eine Alternative zur Verhinderungspflege ist die Kurzzeitpflege, bei der die Senioren für ebenfalls maximal vier Wochen komplett in einem Pflegeheim betreut werden. Auch die Kurzzeitpflege wird von den Pflegekassen mit bis zu 1.550 EUR pro Jahr bezuschusst.

dpa