Neu-Regelungen für Hartz IV-Bezieher und Frührentner
Die CSU will nach den Worten des bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer die von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) geplanten Aufweichungen der Hartz IV-Sanktionen stoppen.
CSU gegen Aufweichungen der Hartz IV-Sanktionen
Seehofer sagte einer Zeitung: «Das Verwässern der Sanktionen bei Drückebergern wird die CSU verhindern. Die Agenda 2010 war ja wohl nicht die verkehrteste Reform in Deutschland und steht für das Prinzip des Fördern und Forderns. Wir können jetzt nicht das tragende Element des Forderns von Arbeitslosen aufweichen.»
Der Staat wolle Hartz IV-Empfänger stärker überwachen, um Fälle von Leistungsmissbrauch früher als bisher aufzudecken, schreibt derweil ein Nachrichtenmagazin unter Berufung auf eine Liste mit 36 Vorschlägen für Gesetzesänderungen, die eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe Anfang Juli beschlossen habe. Demnach soll die Frequenz der automatischen Datenabgleiche von bislang viermal im Jahr auf bis zu einmal pro Monat erhöht werden. Bei dem Abgleich prüfen die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen, ob Hartz-IV-Empfänger unberechtigt Zusatz-Einnahmen erzielen, etwa durch Renten, Kapitalerträge oder Minijobs.
Hartz IV-Leistungen sollen künftig für ein ein Jahr bewilligt werden
Neben strengeren Kontrollen schlagen die Experten laut dem Nachrichtenmagazin auch Erleichterungen für Langzeitarbeitslose vor. So sollten Hartz IV-Bezüge künftig nicht mehr pfändbar sein. Geplant sei auch, die Leistungen künftig in der Regel für zwölf Monate zu bewilligen statt wie bisher für sechs. Zudem sollten Hartz-IV-Bezieher, die kurzfristig in Geldnot geraten sind, künftig eine Abschlagszahlung auf die Leistung des nächsten Monats erhalten können. Der Vorschuss sei auf 30 Prozent des Regelbedarfs begrenzt.
Hinzuverdienst von Frührentnern soll erhöht werden
Frührentner sollen nach dem Willen von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) mehr dazuverdienen dürfen. Die bislang starre Deckelung müsse «flexibler, transparenter und damit auch weniger bürokratisch» werden, heißt es laut zwei Nachrichtenmagazinen in einer Stellungnahme des Ressorts für die Koalitionsarbeitsgruppe zum flexibleren Renteneintritt.
Zurzeit dürfen Ruheständler in Teilrente nur maximal 450 Euro abschlagsfrei hinzuverdienen - bei höheren Beträgen wird die Rente gekürzt. Dazu heißt es kritisch in der Stellungnahme, schon ein geringes Überschreiten führe zu einer unverhältnismäßig starken Rentenkürzung.
Früher erzieltes Einkommen als Obergrenze für Hinzuverdienst und Rente
Es gebe «dringenden Reformbedarf», denn von den fast 650 000 neuen Rentnern des Jahres 2013 hätten nur 1624 eine Teilrente beantragt. Eine Reform könnte laut Ministeriums so aussehen, dass die Summe aus Rente und Hinzuverdienst das früher erzielte Einkommen nicht übersteigen darf, schreibt ein Nachrichtenmagazin. Die Koalitions-AG soll bis zum Jahresende Ergebnisse vorlegen.
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