Rekord-Schadenersatz für Behandlungsfehler
Das Bonner Landgericht (LG) bestätigte am 13.2.2013, dass 2 Klinikärzte und eine Klinik im Bonner Raum zur Zahlung von 400.000 EUR Schmerzensgeld an den schwerbehinderten Jungen verurteilt habe. Daneben haften sie für sämtliche Schäden, die dem Jungen wegen seiner schweren körperlichen und geistigen Behinderung im Lauf seines Lebens entstehen werden. Der Schaden kann noch nicht genau beziffert werden, geht aber voraussichtlich in die Millionen.
Fehlbehandlung während der Entbindung
Die Ärzte hatten der Mutter bei der Geburt des Kindes ein Mittel zur Wehenbeschleunigung verabreicht. Das Medikament hätte in keinem Fall gegeben werden dürfen. Die Medikamentengabe habe einen gefährlichen Abfall der Herztöne des Ungeborenen ausgelöst.
Behandlungsleitlinien wurden nicht beachtet
Laut Gericht hätten die Ärzte dann zu lange gezögert, bis eine Not-Operation eingeleitet wurde; erst 35 Minuten nach dem die Herztöne abgefallen waren, sei eingegriffen worden. Nach einer Leitlinie der Ärztekammer müsste in einem solchen Notfall spätestens nach 20 Minuten ein Kaiserschnitt vorgenommen werden. Durch den Behandlungsfehler war das Kind zu lange nicht ausreichend mit Sauerstoff versorgt und habe einen irreparablen Hirnschaden erlitten.
Gutachter bestätigen Behandlungsfehler
Bereits nach der Geburt war vom medizinischen Dienst der Krankenkasse die Behandlung als "in nicht nachvollziehbarer Weise therapiefehlerhaft" bezeichnet worden. Trotzdem hatten die Beklagten eine gütliche Einigung bis zuletzt abgelehnt und bestritten, Behandlungsfehler begangen zu haben.
Das Urteil des LG Bonn ist noch nicht rechtskräftig.
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