Physiotherapie: Verordnung schnell einlösen
Bekommen Patienten vom Arzt eine Verordnung für Physiotherapie, sollten sie damit schnell in eine Therapiepraxis gehen. Die Therapie müssen sie nämlich binnen 14 Tagen nach Ausstellung der Verordnung beginnen. Ist schon absehbar, dass das nicht klappen wird, muss der Patient noch mal zu seinem Arzt gehen, erläutert Michael Preibsch vom Deutschen Verband für Physiotherapie.
Arzt kann Behandlungsbeginn festlegen
Auf der Verordnung gibt es ein Feld «Behandlungsbeginn spätestens am», das der Arzt ausfüllen kann. «Er muss es dann aber selbst entscheiden und unterschreiben», betont Preibsch. Die Sprechstundenhilfe kann das nicht übernehmen.
Wenn eine schnelle Behandlung angeraten ist
Es gibt allerdings auch Fälle, in denen der Arzt darauf besteht, dass schnell behandelt wird. Dann kann der Patient entweder in der Therapiepraxis auf einen baldigen Termin drängen oder in eine andere Praxis gehen. Manchmal hilft auch schon ein Therapeutenwechsel innerhalb der Praxis.
Sonderfall: Physiotherapie nach Krankenhaus
Ein Sonderfall ist Preibsch zufolge eine Verordnung im Rahmen der Entlassung aus dem Krankenhaus. Schreibt der Krankenhausarzt zum Beispiel nach einer Operation Krankengymnastik auf, müssen die Behandlungen binnen zwölf Tagen komplett abgearbeitet werden. «Den Patienten kann man eigentlich nur empfehlen, gleich nach der OP zu fragen, ob Krankengymnastik nach dem Krankenhausaufenthalt angedacht ist», sagt Preibsch. Dann sei es sinnvoll, sofort telefonisch in der Therapiepraxis Termine zu reservieren.
Vorteil dieser Regelung ist Preibsch zufolge, dass die Patienten nach dem Krankenhausaufenthalt nicht erst noch auf einen Termin beim Hausarzt oder Orthopäden warten müssen, um mit der Physiotherapie zu beginnen.
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