DDR-Berufskraftfahrer haben Anspruch auf Erwerbsminderungsrente

Berufskraftfahrer aus der ehemaligen DDR, die berufsunfähig werden, haben nach einem aktuellen Urteil des Landessozialgerichts Sachsen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Sie genießen denselben Schutz wie Facharbeiter.

Wer in der DDR Berufskraftfahrer war und diesen Beruf über einen längeren Zeitraum ausgeübt hat, genießt den Berufsschutz wie ein Facharbeiter. Das bedeutet, dass er auch eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit bekommen kann. Dies hat das Landessozialgericht Sachsen entschieden (L 5 R 830/12).

Berufskraftfahrer forderte Rente wegen voller Erwerbsminderung
Der Fall: Der 1954 geborene Mann hatte sich noch zu DDR-Zeiten zum Berufskraftfahrer qualifiziert. Seit 1990 war er teils als Berufskraftfahrer, teils als Kraftfahrer und Tiefbauarbeiter und bis März 2011 wieder als Berufskraftfahrer beschäftigt. Er forderte aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die Deutsche Rentenversicherung und das Sozialgericht hatten die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung insgesamt abgelehnt. Sie sahen in der Tätigkeit des Mannes keine Nähe zum Leitberuf eines Facharbeiters.

Laut LSG besteht Rentenanspruch wegen teilweiser Erwerbsminderung
Das Urteil: Das Landessozialgericht sah die Sache anders. Der Mann habe Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit. Versicherte, die zu Zeiten der DDR den Berufskraftfahrer erlernt und in diesem Beruf langjährig tätig gewesen seien, würden denselben Schutz genießen wie ein Facharbeiter.

dpa