Bundestag beschließt Gesetz zur Arzneimittelversorgung
Der Bundestag hat das umstrittene Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung für die gut 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland verabschiedet. Der Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sieht unter anderem vor, dass Ärzte schneller und genauer über den Nutzen neuer Medikamente via Praxissoftware informiert werden. Damit sollen innovative Präparate schneller beim Patienten ankommen. Die Entwicklung von Medikamenten speziell für Kinder soll vorangetrieben werden.
Hochwertige und bezahlbare Arzneimittelversorgung
Gröhe erklärte zu der Entscheidung des Bundestages am 9. März 2017, Patienten sollten sich auch in Zukunft auf eine hochwertige und bezahlbare Arzneimittelversorgung verlassen können. Das Gesetz greife wichtige Anregungen des sogenannten Pharmadialoges mit Industrie und Forschung in den Jahren 2014 bis 2016 auf. Der Bundesrat muss dem Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz nicht zustimmen.
Lieferengpässe bei Arzneimitteln vermeiden
Nach dem Gesetz werden Pharmaunternehmen verpflichtet, bei Kenntnisse über Lieferengpässe bei bestimmten Arzneimitteln sofort Krankenhäuser zu informieren. Um Lieferengpässe von vorneherein zu vermeiden, erhalten die zuständigen Behörden die Möglichkeit, von Herstellern Informationen zu Absatzmengen und Verschreibungsvolumen des betreffenden Arzneimittels zu fordern. Und um die Akutbehandlung von Patienten zu verbessern, können Krankenhausapotheken Importarzneimittel bis zu einer bestimmten Grenze auf Vorrat bestellen. Denn Krankenhäuser sind besonders von Lieferengpässen betroffen.
Umsatzschwelle und Vertraulichkeit beim Erstattungsbetrag gestrichen
Die Gesundheitspolitiker der Koalitionsfraktionen hatten zuletzt noch Änderungen an dem Gesetzentwurf vorgenommen. So wurde die von Gröhe geplante Umsatzschwelle von 250 Millionen Euro gestrichen. Sobald ein Präparat diese Marke im ersten Jahr nach Markteinführung des Medikamentes erreicht hätte, sollte der zwischen Hersteller und gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) ausgehandelte, niedrigere Erstattungsbetrag rückwirkend gelten. Zudem wurde die zunächst geplante Vertraulichkeit über den Erstattungsbetrag gestrichen.
Der Erstattungsbetrag wird - orientiert am Zusatznutzen des Mittels - zwischen Hersteller und GKV innerhalb eines Jahres ausgehandelt. In dieser Zeit kann der Hersteller den Preis grundsätzlich selbst festlegen. Über den Umsatz von 250 Millionen Euro kommen im ersten Jahr nur wenige neue Präparate. Die Gesundheitspolitikerin der Linksfraktion, Kathrin Vogler, kritisierte die Streichung der Umsatzschwelle: «Das ist nicht zu fassen.»
Höhere Rabatte bei vertraulichem Preisabschluss
Der Erstattungsbetrag wurde bisher zwischen Hersteller und GKV ausgehandelt und dann veröffentlicht. Gröhe wollte nun Vertraulichkeit über diesen Betrag vereinbaren. Die Veröffentlichung zwinge die Hersteller, möglichst hohe Abschlüsse zu erzielen. Denn Deutschland sei Referenzmarkt insbesondere für das europäische Ausland. Wenn die Verhandlungen und der Preisabschluss vertraulich blieben, könne die Pharmaindustrie höhere Rabatte geben, so eine Argumentation der Pharma-Industrie.
Der Spitzenverband des Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) begrüßte, dass Geheimpreise verhindert wurden. Dies hätte lediglich den Gewinninteressen der Pharmaindustrie gedient. Dass andererseits die Umsatzschwelle gestrichen worden sei, komme den Herstellern besonders teurer und umsatzstarker Medikamente entgegen.
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