Brustkrebsvorsorge ab Juli 2024 auch für Frauen über 70
Das Mammographie-Screening zur Früherkennung von Brustkrebs wird ausgeweitet: Bisher können nur Frauen zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre teilnehmen. Ab 1.7.2024 ist eine Teilnahme bis zum Alter von 75 Jahren möglich. Der Anspruch endet also mit dem 76. Geburtstag. Die neu anspruchsberechtigten Frauen erhalten vorerst noch keine persönliche Einladung. Sie können sich aber ab dem 1.7.2024 bei den sogenannten Zentralen Stellen für einen Untersuchungstermin in einer wohnortnahen Screening-Einheit anmelden. Die letzte Früherkennungs-Mammographie muss bei dieser Terminanfrage mindestens 22 Monate her sein.
Dazu Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Methodenbewertung: „Frauen können mit Stichtag vom 1. Juli 2024 das Brustkrebs-Screening länger nutzen: Die strahlenschutzrechtliche Zulassung liegt vor, so dass der entsprechende Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses in Kraft treten kann. Durch unsere Anhebung der Altersgrenze können bis zu drei zusätzliche Vorsorgetermine wahrgenommen werden. Möglicherweise ruckelt es bei der Terminvergabe am Anfang noch etwas, hier hoffen wir auf Verständnis der interessierten Frauen. Dennoch halten wir den schnellen pragmatischen Start für gerechtfertigt, damit die Frauen das erweiterte Angebot schon jetzt nutzen können.“
Wo sind die Kontaktdaten für eine Anmeldung zu finden?
Die Kontaktdaten der regional zuständigen Zentralen Stellen sind auf der Website der Kooperationsgemeinschaft Mammographie-Screening (KoopG) angegeben: https://www.mammo-programm.de/de/termin
In einer Broschüre des G-BA finden Frauen nähere Informationen zu den Inhalten und dem Ablauf des Mammographie-Screenings: Mammographie-Screening: Eine Entscheidungshilfe
Bevor auch Frauen in der neuen Altersgruppe ab 70 Jahren automatisch eine Einladung mit Terminvorschlag in einer wohnortnahen Screening-Einheit erhalten, sind noch umfangreiche technische Vorbereitungen und Anpassungen notwendig.
Hintergrund: Mammographie-Screening
Die Inhalte und Qualitätsanforderungen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs legt der G-BA in der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFE-RL) fest. Der G-BA beschloss im März 2021, die derzeitigen Altersgrenzen zu überprüfen. Grund war eine Aktualisierung der europäischen Brustkrebsleitlinie der EU-Kommission.
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
3.372
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
1.969
-
Neue Arbeitsverhältnisse
1.905
-
Ab Juli gilt eine neue Bescheinigung bei Erkrankung eines Kindes
1.394
-
Urlaub während Krankschreibung: Besteht ein Krankengeldanspruch?
1.377
-
Krankengeld können nicht nur Arbeitnehmer beanspruchen
1.283
-
Erstattung des Verdienstausfalls bei stationärer Mitaufnahme endet
1.09410
-
Fahrkosten: Wann Krankenkassen Fahrkosten übernehmen
1.000
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
976
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
934
-
Unterschiedliche Methoden bei Kinderwunschbehandlung sind getrennt zu bewerten
31.10.2024
-
Antragstellung und Kenntnis im Sozialhilferecht
29.10.2024
-
Elektronische Patientenakte stößt kaum auf Widerspruch
28.10.2024
-
Deutliche Qualitätsunterschiede bei Implantation von Hüftgelenken
25.10.2024
-
Bürgergeld und Sozialhilfe: Regelbedarf steigt 2025 nicht
24.10.2024
-
Anhaltend hoher Krankenstand im Sommer
23.10.2024
-
Erweitertes Verfahren ab 1.1.2025
21.10.2024
-
Kein Arbeitsunfall bei Firmen-Fußballturnier
18.10.2024
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
15.10.2024
-
Klarstellung zur Intensivpflege in Schulen
15.10.2024