Arzneimittelverordnung während stationärer Behandlung
Die Krankenkasse kann die Arzneimittelverordnung des Arztes gegenüber der Prüfeinrichtung der kassenärztlichen Vereinigung als keinen sonstigen Schaden geltend machen. Dies hat der 5. Senat des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz entschieden (LSG, Rheinland-Pfalz, Urteil v. 3.3.2016, L 5 KA 41/14).
Krankenhaus ist für Arzneimittel zuständig
Der niedergelassene Hausarzt hatte einer Versicherten der AOK zwei blutdrucksenkende Arzneimittel verordnet. Die Versicherte befand sich zum Zeitpunkt der ärztlichen Verordnung in stationärer Krankenhausbehandlung. Die Krankenkasse beantragte deshalb bei den zuständigen Prüfgremien, gegen den Hausarzt einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 324,66 EUR festzustellen. Für die Versorgung mit Arzneimitteln während einer Krankenhausbehandlung sei grundsätzlich das Krankenhaus zuständig. Die Kosten der Arzneimittel seien dann Bestandteil der Krankenhausvergütung. Die Prüfgremien weigerten sich, den Hausarzt zum Schadenersatz gegenüber der Krankenkasse zu verpflichten.
Arzneimittelverordnung trotz stationärer Behandlung
Die hiergegen gerichtete Klage der Krankenkasse blieb erfolglos. Im Berufungsverfahren hat das Landessozialgericht bestätigt, dass der Hausarzt nicht zur Zahlung von Schadensersatz an die Krankenkasse verpflichtet sei. Ein Schadensersatzanspruch komme nur in Betracht, wenn der Arzt schuldhaft handle. Dem Hausarzt sei hier kein Verschulden vorzuwerfen. Er habe keine konkreten Anhaltspunkte dafür gehabt, dass die Versicherte sich in stationärer Behandlung befunden habe. Ohne solche Anhaltspunkte sei der Arzt aber nicht verpflichtet, die Versicherte bei jeder Arzneimittelverordnung zu fragen, ob sie sich in stationärer Krankenhausbehandlung befinde und die verordneten Medikamente während der Krankenhausbehandlung eingenommen werden sollen. Es könne dahinstehen, ob der Arzt die Versicherte bei der Verordnung persönlich untersucht habe. Denn auch ohne persönliche Untersuchung sei eine Arzneimittelverordnung zulässig, wenn dem Arzt der Zustand des Patienten aus der laufenden Behandlung bekannt ist.
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
1.102
-
Urlaub während Krankschreibung: Was ist zu beachten?
1.052
-
Neue Arbeitsverhältnisse
346
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
317
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
299
-
Die rechtmäßige Aufforderung durch die Krankenkasse
298
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
179
-
Widerspruch gegen die Aufforderung der Krankenkasse zur Reha
178
-
MDK Untersuchung der Arbeitsunfähigkeit
153
-
Entgeltfortzahlung statt Kinderkrankengeld für Azubis
151
-
Kabinett erkennt Parkinson durch Pestizide als Berufskrankheit an
28.05.2026
-
Gesundheitsatlas verzeichnet deutlichen Rückgang bei Herzinfarkten
27.05.2026
-
Beratung durch die Krankenkassen auch ohne Einwilligung der Versicherten
26.05.2026
-
Apotheken bekommen mehr Kompetenzen
26.05.2026
-
So profitieren pflegende Angehörige von der Rentenversicherung
22.05.2026
-
Urteile zur gesetzlichen Unfallversicherung im Überblick
18.05.2026
-
Kein Unfallversicherungsschutz bei Firmenfußball-Cup
18.05.2026
-
Hohe Belastung bei pflegenden Angehörigen durch Beruf und Pflege
15.05.2026
-
Vertrauen in das deutsche Gesundheitssystem auf Tiefstand
13.05.2026
-
LSG verneint GKV-Anspruch auf Abnehmspritze bei Hormonstörung
11.05.2026