Maßnahme gegen Elektroschrott - Recht auf Reparatur wird gesetzlich gestärkt
Jeder Verbraucher stellt, insbesondere bei elektronischen Produkten, fest, dass eine Reparatur immer schwerer durchsetzbar ist und wegen Dauer, Kosten und Umständlichkeit oft abschreckend und nahezu unwirtschaftlich für den Interessenten ist. Das soll sich ändern. Anstoß für die geplante Neuregelung ist wie so oft eine EU-Richtlinie.
Idee des „Rechts auf Reparatur“ in EU-Ökodesign-Richtlinie verankert
Stichwort ist das „Recht auf Reparatur“ und die EU strebt schon länger die umweltgerechte Gestaltung von Produkten an. Die EU-Ökodesign-Richtlinie (RL 2009/125/EG zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte i.d.F. v. 21.10.2009) stellt dabei die Ausgangsbasis dar.
EU-Durchführungsverordnungen fordert u. a. das Vorhalten bestimmter Ersatzteile
Auf der EU-Richtlinie basierend gibt es derzeit Durchführungsverordnungen für 29 Produkttypen, darunter Fernsehgeräte, PCs, Ladegeräte, (Tief-)Kühlschränke, Waschmaschinen und Staubsauger. In diesen Verordnungen sind Mindestanforderungen u.a. zu Verbrauch sowie zum Vorhalten bestimmter Ersatzteile und zur Ressourceneffizienz geregelt, wozu eben auch gehört, dass die Geräte zerstörungsfrei auseinandernehmbar und damit ersatzteilfähig sind.
EU-Durchführungsverordnung zum Recht auf Reparatur soll direkt gelten
Im Vorfeld einer EU-Durchführungsverordnung - die nicht in nationales Recht umgesetzt werden muss, sondern direkt gilt - wurde vor Installation der neuen Bundesregierung das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) aktiv. Auf dessen Initiative wurden die Ergebnisse des Meinungsaustauschs zwischen Wirtschaftsvertretern, öffentlichen Stellen, Umwelt- und Verbraucherverbänden, Deutscher Energieagentur und unabhängigen Fachleuten in das europäische Rechtssetzungsverfahren eingebracht.
Bundesministerin Lemke verfolgt „Recht auf Reparatur“ mit hoher Prio
Nun ist Steffi Lemke, die dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) vorsteht, für die rechtliche Umsetzung des Reparaturrechts zuständig und gibt ihm eine hohe Bedeutung.
»Mit dem Recht auf Reparatur werden wir einen wichtigen Schritt aus der Wegwerfgesellschaft gehen«
Deutsches Gesetz zum ökonomischen Produktbau zu erwarten
Es bleibt den Mitgliedsstaaten unbenommen, proaktiv voranzugehen und eigene Gesetze auf den Weg zu bringen, die weitergehend sind als die europäischen Vorgaben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband wünscht sich ein solches Gesetz am besten schon bis Mitte März 2022. Wenn auch vielleicht nicht ganz so schnell, so werden die Bemühungen des BMUV wohl in Richtung eines deutschen Ökodesign-Produktgesetzes gehen. Die Koalition steht dahinter. Laut Koalitionsvertrag nimmt sie sich die Langlebigkeit, Wiederverwendbarkeit, Recycelbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten ausdrücklich vor (S. 42 des Koalitionsvertrags ).
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