Recht auf Reparatur wird gesetzlich geregelt und gestärkt

Wegwerfprodukte münden in Umweltverschmutzung. Darum soll das "Recht auf Reparatur" durch ein deutsches Ökodesign-Produktgesetz gestärkt werden. Als Symbol für überbordenden Elektroschrott hat Bundesverbraucherschutzministerin Lemke die millionenfach genutzte elektrische Zahnbürste genannt und den Kampf gegen Elektromüll zu ihrem A-Projekt erklärt. 

Jeder Verbraucher stellt, insbesondere bei elektronischen Produkten, fest, dass eine Reparatur immer schwerer durchsetzbar ist und wegen Dauer, Kosten und Umständlichkeit oft abschreckend und nahezu unwirtschaftlich für den Interessenten ist. Das soll sich ändern. Anstoß für die geplante Neuregelung ist wie so oft eine EU-Richtlinie.

Idee des „Rechts auf Reparatur“ in EU-Ökodesign-Richtlinie verankert

Stichwort ist das „Recht auf Reparatur“ und die EU strebt schon länger die umweltgerechte Gestaltung von Produkten an. Die EU-Ökodesign-Richtlinie (RL 2009/125/EG zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte i.d.F. v. 21.10.2009) stellt dabei die Ausgangsbasis dar.

EU-Durchführungsverordnungen fordert u. a. das Vorhalten bestimmter Ersatzteile

Auf der EU-Richtlinie basierend gibt es derzeit Durchführungsverordnungen für 29 Produkttypen, darunter Fernsehgeräte, PCs, Ladegeräte, (Tief-)Kühlschränke, Waschmaschinen und Staubsauger. In diesen Verordnungen sind Mindestanforderungen u.a. zu Verbrauch sowie zum Vorhalten bestimmter Ersatzteile und zur Ressourceneffizienz geregelt, wozu eben auch gehört, dass die Geräte zerstörungsfrei auseinandernehmbar und damit ersatzteilfähig sind.  

EU-Durchführungsverordnung zum Recht auf Reparatur soll direkt gelten

Im Vorfeld einer EU-Durchführungsverordnung - die nicht in nationales Recht umgesetzt werden muss, sondern direkt gilt - wurde vor Installation der neuen Bundesregierung das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) aktiv. Auf dessen Initiative wurden die Ergebnisse des Meinungsaustauschs zwischen Wirtschaftsvertretern, öffentlichen Stellen, Umwelt- und Verbraucherverbänden, Deutscher Energieagentur und unabhängigen Fachleuten in das europäische Rechtssetzungsverfahren eingebracht.

Bundesministerin Lemke verfolgt „Recht auf Reparatur“ mit hoher Prio

Nun ist Steffi Lemke, die dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) vorsteht, für die rechtliche Umsetzung des Reparaturrechts zuständig und gibt ihm eine hohe Bedeutung.

 »Mit dem Recht auf Reparatur werden wir einen wichtigen Schritt aus der Wegwerfgesellschaft gehen«

Laut einem Interview mit dem „Tagesspiegel“ v. 8.1.2022 sieht sie die Durchsetzung eines „Rechts auf Reparatur“ als eines der Schlüsselprojekte ihrer Amtszeit an.

Deutsches Gesetz zum ökonomischen Produktbau zu erwarten

Es bleibt den Mitgliedsstaaten unbenommen, proaktiv voranzugehen und eigene Gesetze auf den Weg zu bringen, die weitergehend sind als die europäischen Vorgaben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband wünscht sich ein solches Gesetz am besten schon bis Mitte März 2022. Wenn auch vielleicht nicht ganz so schnell, so werden die Bemühungen des BMUV wohl in Richtung eines deutschen Ökodesign-Produktgesetzes gehen. Die Koalition steht dahinter. Laut Koalitionsvertrag nimmt sie sich die Langlebigkeit, Wiederverwendbarkeit, Recycelbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten ausdrücklich vor (S. 42 des Koalitionsvertrags).

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Hintergrund: Reparatur-Index

Im europäischen Ausland ist man teilweise schon weiter, in Frankreich wurde bereits ein Index eingeführt worden, der darüber informiert, wie einfach sich Elektrogeräte wie Laptops, Fernseher oder Rasenmäher etc. reparieren lassen.


Schlagworte zum Thema:  Gewährleistungsrecht