Düstere Aussichten für Anleger
Die Lehman-Pleite hat unzweifelhaft Einzug in die deutschen Gerichtssäle gehalten. So klagen derzeit viele Anleger auf Schadensersatz gegen Banken, die ihnen Zertifikate von Töchtern der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers Holdings Inc. verkauft hatten. Die Wertpapiere sind seit der spektakulären Insolvenz des Unternehmens so gut wie wertlos. Aussichtslos sind möglicherweise auch viele Klagen auf Schadensersatz der Anleger, wie sich jetzt wieder zeigte: Vor dem BGH sind gerade vier dieser Verfahren abgeschmettert worden.
300.000 EUR in „Global Champion Zertifikate“ angelegt
Die Anleger hatten im Februar 2007 bei der Commerzbank zwischen 17.000 EUR und 300.000 EUR in „Global Champion Zertifikate“ angelegt. Emittentin dieser hohe Rendite versprechenden Inhaberschuldverschreibungen war die niederländische Lehman Brothers Treasury Co. B.V. Die Rückzahlung war von der US-amerikanischen Lehman Brothers Holdings Inc. garantiert worden. Die positiven Erwartungen der Anleger sollten jedoch bald bitter enttäuscht werden: Mit der Insolvenz der holländischen Emittentin und der Garantin, der amerikanischen Lehman Brothers Holdings Inc., im September 2008 wurden die Zertifikate praktisch wertlos.
Bleiben die Anleger auf ihrem Schaden sitzen?
Die vier Anleger klagten gegen die Bank, die ihnen die Papiere verkauft hatte. Mit wenig Aussicht auf Erfolg, wie jetzt der BGH feststellte. Während die Vorinstanzen in allen vier Fällen noch annahmen, dass die Bank zum Schadensersatz verpflichtet sei, weil sie verschwiegen hatte, dass sie 3,5% Provision an den Geschäften verdiente, äußerten sich die BGH-Richter hierzu äußerst kritisch:
Eine Aufklärungspflicht zu Gewinnmargen und Eigengeschäften seitens der Bank besteht bei solchen Festpreisgeschäften nicht.
Die Bank muss also nicht darauf hinweisen, wie hoch ihre Gewinne sind oder ob sie Papiere aus dem Eigenbestand verkauft,
urteilten sie und beriefen sich dabei auf zwei bereits ergangene Lehman-BGH-Urteile, die genau dies ebenfalls festgestellt hatten (Urteile v. 27. September 2011, XI ZR 178/10 und XI ZR 182/10).
Sie verwiesen die Sache deshalb zur erneuten Entscheidung an die Vorinstanzen zurück. Findige Anlegeranwälte müssen jetzt nach neuen Argumenten suchen, die für einen Schadensersatzanspruch sprechen.
(BGH, Urteile v. 26.06.2012, XI ZR 259/11, XI ZR 316/11, XI ZR 355/10, XI ZR 356/10)
-
Wohnrecht auf Lebenszeit trotz Umzugs ins Pflegeheim?
9262
-
Eigenbedarfskündigung bei Senioren – Ausschluss wegen unzumutbarer Härte?
390
-
Vollstreckung rückständiger Rundfunkgebühren häufig angreifbar
342
-
Überbau und Konsequenzen – wenn die Grenze zum Nachbargrundstück ignoriert wurde
320
-
Wann ist ein digitaler Türspion erlaubt?
3111
-
Klagerücknahme oder Erledigungserklärung?
265
-
Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB
265
-
Minderung schlägt auf Betriebskostenabrechnung durch
263
-
Wann ist ein Anspruch verwirkt? Worauf beruht die Verwirkung?
259
-
Kabinett beschließt Gebäudemodernisierungsgesetz
214
-
Organhaftung: Überwachungspflicht des Aufsichtsrats bei Geschäftsstillstand
20.05.2026
-
Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten einer oHG und Übergang von Ansprüchen im Wege der Ausgliederung
13.05.2026
-
China: Neue Gegensanktionen
11.05.2026
-
BGH kippt Abzug „Alt für Neu“ bei der Mängelbeseitigung
07.05.2026
-
Top Secret? Umsetzung der CSDDD, Evaluierung des LkSG und das Ziel besserer Rechtssetzung
15.04.2026
-
D&O: Wer zahlt am Ende? Regress von Unternehmensgeldbußen gegenüber Geschäftsleitern
15.04.2026
-
Schiedsverfahren in Gesellschaftsstreitigkeiten
14.04.2026
-
Nach dem Supreme Court und der Rückzahlung kommt die nächste Welle
02.04.2026
-
EU-Kommission legt Vorschlag für EU Inc. vor
01.04.2026
-
Die geplante EU Inc. – Eine neue europäische Rechtsform für Start-ups und innovative Unternehmen
23.03.2026