BGH verbietet Pauschalen für geduldete Überziehungen - keine utopische Verzinsung!
Überziehen Kunden ihr Girokonto über das vereinbarte Dispolimit hinaus, forderte die Deutsche Bank dafür einen Zinssatz von 16,50 Prozent, mindestens aber 6,90 Euro im Quartal.
Verbraucherzentralen klagten wegen der Pauschalen
Diesen Mindestbetrag hielt der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) für rechtswidrig, weshalb er die Deutsche Bank verklagte. Dasselbe Schicksal ereilte die Targobank, die von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen verklagt worden war, weil sie bei geduldeten Überziehungen eine Pauschale von 2,95 Euro von ihren Kunden verlangte. Die Pauschalen beider Banken entfielen nur dann, wenn die Überziehungszinsen die Pauschbeträge überschritten.
Bundesgerichtshof straft utopische Zinssätze ab
Das Votum des Bundesgerichts fiel eindeutig aus:
- Die Klauseln benachteiligen die Kunden der beklagten Banken in unangemessener Weise,
- zumal sie gerade bei niedrigen Überziehungsbeträgen und kurzen Laufzeiten zu unverhältnismäßigen Belastungen führen.
Die Karlsruher Richter rechneten aus, dass dies bei einer geduldeten Überziehung von 10 Euro für einen Tag und dem hierfür in Rechnung zu stellenden Betrag von 6,90 Euro bzw. von 2,95 Euro zu einem jährlichen Zinssatz von 25.185 Prozent bzw. von 10.767,5 Prozent entsprach.
Ein solcher Mindestbetrag weicht nach Auffassung des Gerichts vom gesetzlichen Leitbild ab, nach dem das Entgelt für ein Darlehen grundsätzlich von der Laufzeit abhängt.
Denn der Preis für eine geduldete Überziehung, bei der es sich um ein Verbraucherdarlehen handelt, sei dem gesetzlichen Leitbild des § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB folgend ein Zins und damit allein eine laufzeitabhängige Vergütung der Kapitalüberlassung. Darin müsse die Bank ihren Aufwand für die Bearbeitung einpreisen, befand der Bundesgerichtshof.
(BGH Urteile vom 25.10.2016, XI ZR 9/15 (Deutsche Bank) undXI ZR 387/15 (Targobank).
Banken-AGB sind oft von kurzer Haltbarkeit:
Besonders Bearbeitungsgebühren werden oft von Gerichten und Kunden kritisch hinterfragt: Keine Bankgebühr bei Kartenverlust und Nicht jede Bearbeitungsgebühr ist rechtswidrig.
In letzter Zeit gab es aber auch Probleme mit umstrittenen Kündigungen von Sparverträgen aufgrund hoher Zinsen: Sparkassen-AGB gekippt und: erneute Schlappe für die Sparkasse Ulm
Hintergrundwissen: Überschreitungen der Kreditrahmens
Der Kreditnehmer kann Verfügungen nur im Rahmen des eingeräumten Kredits vornehmen. Sollte es dennoch zu einer Inanspruchnahme über den Rahmen des eingeräumten Kredits hinaus kommen, so ist der darüber hinausgehende Betrag unverzüglich an die Bank zu zahlen; für derartige Überziehungen fällt ein höherer Überziehungszins an, der sich nach der mit der Bank getroffenen Vereinbarung und den Informationen richtet, die die Bank dem Kreditnehmer übermittelt. Auch wenn Überschreitungen des eingeräumten Kredits geduldet worden sind, erweitern diese nicht den ursprünglich eingeräumten Kreditrahmen.
- Neben der geduldeten Überziehung auf einem laufenden Konto (§§ 504, 505 BGB) gibt es die - gesetzlich nicht geregelte - eigenmächtige bzw. ungenehmigte Überziehung (Assies/Beule/Heise/Strube-Veith, Handbuch des Fachanwalts Bank- und Kapitalmarktrecht, 3. Aufl. 2012, Kapitel 4, Rz. 625, S. 472).
- Wenn das Kreditinstitut den entsprechenden Belastungen auf dem Konto des Kunden nicht widerspricht und nicht unverzüglich den Ausgleich der Belastungsbuchungen verlangt, wird aus der eigenmächtigen Überziehung (rückwirkend) eine konkludent geduldete Überziehung (vgl. Assies u.a. -Strube-Veith, a.a.O., m.w.N.).
(Quelle: Haufe Anwalt Office Premium )
-
Wohnrecht auf Lebenszeit trotz Umzugs ins Pflegeheim?
6032
-
Wann ist ein digitaler Türspion erlaubt?
3921
-
Eigenbedarfskündigung bei Senioren – Ausschluss wegen unzumutbarer Härte?
292
-
Minderung schlägt auf Betriebskostenabrechnung durch
226
-
Vollstreckung rückständiger Rundfunkgebühren häufig angreifbar
224
-
Wann ist ein Anspruch verwirkt? Worauf beruht die Verwirkung?
199
-
Klagerücknahme oder Erledigungserklärung?
194
-
Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB
183
-
Wann muss eine öffentliche Ausschreibung erfolgen?
164
-
Legionellen: Wann dürfen Mieter die Miete mindern?
139
-
BGH bestätigt Zulässigkeit von Hinauskündigungsklauseln bei Managementbeteiligungen
16.09.2026
-
Ausgleichsanspruch für Franchisenehmer analog § 89b HGB – Aktuelle Rechtslage
16.09.2026
-
Mediation Advocacy: Wie erfahrene Anwälte Sie in einer Wirtschaftsmediation begleiten
09.09.2026
-
Phantom-Frachtführer: Wenn die Ladung spurlos verschwindet – und wer am Ende haftet
09.09.2026
-
Augenblicksversagen
20.08.2026
-
Schuldunfähigkeit
20.08.2026
-
Verschulden des Versicherungsnehmers
20.08.2026
-
Grobe Fahrlässigkeit
20.08.2026
-
Leichte Fahrlässigkeit
20.08.2026
-
Kein Provisionsanspruch des Wohnungsverwalters gegen den Vermieter bei erfolgreicher Neuvermietung
19.08.2026