Die Teilnahme an illegalen Autorennen wird Straftatbestand

Um die Teilnahme an illegalen Autorennen härter zu bestrafen, hat der Bundesrat am 23.9.2016 einen Gesetzentwurf beschlossen. Mit der geplanten Neuregelung soll es ermöglicht werden, strenger gegen die Raser-Szene vorzugehen. Nach aktuellem Recht kann die Beteiligung an solchen Autorennen nur als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Nun wandert sie in das StGB und soll in schweren Fällen mit bis zu 10 Jahren Haft bedroht sein.

Immer wieder kommt es zu Unfällen, die durch spontane Beschleunigungsrennen nach einem Ampelstopp oder auch organisierte überörtliche Rennen verursacht werden.

Gericht haben bereits Strenge dokumentiert

Die Teilnehmer gehen damit ihrem schwer nachvollziehbaren Vergnügen und der Befriedigung ihres Geschwindigkeitsrausches nach. Unbeteiligte andere Straßenverkehrsteilnehmer aber werden getötet oder schwer verletzt. Zwar haben Gerichte sich massiv gegen dieses um sich greifende "Hobby" positioniert.

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Die Einordnung als Mord wird damit begründet, dass ein gemeingefährliches Tatmittel eingesetzt und niedrige Beweggründe ein Rolle gespielt haben.

Geschieht niemandes etwas, handelt es sich bei der Teilnahme bisher regelmäßig um eine Ordnungswidrigkeit (gem. §§ 29 Abs.1, 49 Abs. 2 Nr. 5 StVO).

Teilnahme an Rennen soll zum Straftatbestand werden

Das geplante Gesetz soll die Sanktionsmöglichkeiten ausbauen und die Höchststrafen für illegale Autorennen massiv anheben. Das erhebliche Gefährdungspotenzial der Rennen für Leib und Leben soll sich in der Heraufstufung der Teilnahme von einer Ordnungswidrigkeit zur Straftat widerspiegeln.

Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren für besonders schwere Fälle

Vorgesehen sind Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren für besonders schwere Fälle (BR-Drucksache 362/16). Ein qualifizierte Bestrafung ist vorgesehen

  • für Fälle, in denen Rennteilnehmer vorsätzlich oder fahrlässig Leib oder Leben eines anderen Menschen
  • oder fremde Sachen von bedeutendem Wert konkret gefährden.

Eine Qualifikation als Verbrechen ist vorgesehen

  • für Fälle, in denen zumindest fahrlässig der Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht wird.
  • Das Veranstalten illegaler Autorennen soll darüber hinaus in den Katalog derjenigen Delikte aufgenommen werden, die regelmäßig zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen.

Weiteres Verfahren: Der vom Bundesrat beschlossene Gesetzentwurf wird nun der Bundesregierung zu einer Äußerung zugeleitet und dann dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt.

Schlagworte zum Thema:  StVO, Strafrecht, Verkehrsrecht