Anwaltstag 2016: Kritik an  ständiger Strafrechtsverschärfung

Das Strafrecht und dessen Bedeutung für die Gesellschaft als Ultima Ratio waren das Hauptthema des 67. Deutschen Anwaltstages in Berlin. Bundesjustizminister Heiko Maas hat in seiner Einführungsrede unterstrichen, dass das Strafrecht immer nur das letzte Mittel sein darf. Laut DAV fehlt es nicht an Strafnormen, sondern an ihrer konsequenten Umsetzung.

Als Grundtendenz es Anwaltstages zeigte sich die allgemeine Kritik der Anwälte und insbesondere des DAV an der immer stärker werdende Neigung des Gesetzgebers, bei jedem Problem und Problemchen auf den Ruf einiger nach einer Verschärfung der Gesetzeslage immer hektischer zu reagieren, um sich nach außen nicht dem Vorwurf des Nichtstuns aussetzen zu müssen.

Die ständige Verschärfung des Strafrechts kann nach dem Statement des Präsidenten des DAV, Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg, nur sehr begrenzt dazu beitragen, die Werte einer Gesellschaft zu festigen und zu verteidigen.

Verschärfung des Rechts geht oft zulasten der Freiheit

Auf diese Problematik ging auch Bundesjustizminister Heiko Maas bei seiner Eröffnungsrede ein.

Der Bundesjustizminister bedauerte, dass in vielen europäischen Gesellschaften extreme Abschottungstendenzen zu beobachten seien und in ganz Europa die Angst vor Globalisierung, die Angst vor allem Unbekannten und insbesondere die Angst vor Terrorismus umgehe.

Dies habe bereits in vielen Staaten zu erheblichen Einschränkungen der Freiheitsrechte geführt.

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war die zentrale Aussage seiner Rede.

Maas beklagt europäische Tendenz zum Totalitarismus

In seiner Rede kritisierte der Justizminister die AfD ebenso wie die nach seiner Auffassung immer totalitärer werdenden Staaten Polen, Ungarn und die Türkei. Der Ruf nach einem sicherheitspolitischen Befreiungsschlag, wie die AfD ihn fordere, sei nichts anderes als ein nicht einlösbares Versprechen auf einfache Lösungen.

Verbreitete Bedürfnis nach einfachen Lösungen ist destruktiv

Als Beispiel nannte der Minister den Umgang mit Pädophilen. Pädophile als Monster hinzustellen, sei nicht das geeignete Mittel, um die Kinder einer Gesellschaft vor sexueller Gewalt zu schützen. Die Gesellschaft müsse sich dem Phänomen der Pädophilie als Krankheit stellen und entsprechende gesundheitspolitische Lösungen suchen, auch wenn dies komplizierter sei als der einseitige Ruf nach Wegsperren.

So dürfe auch der Angst vor islamistischer Gewalt nicht mit Ausgrenzung begegnet werden, vielmehr müssten die aufgeklärten und modernen Richtungen des Islam gestärkt und unterstützt werden, um auf diese Weise wirksam extremen islamistischen Tendenzen entgegenzuwirken.

Angemessene strafrechtliche Sanktionen sind unverzichtbar

Allerdings verteidige der Minister auch die bisher eingeleiteten Reformen sowie die noch offenen Reformvorhaben, insbesondere beim Doping und zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen.

Manches funktioniere eben ohne angemessene strafrechtliche Drohungen nicht. Dies gelte auch für Teile der Wirtschaft, wenn ungehemmtes Gewinnstreben über allen rechtlichen, ethischen und gesellschaftlichen Regeln stehe.

DAV beklagt gesetzgeberischen Aktionismus

Die Anwälte zollten dem Justizminister starken Beifall, kritisierten aber einige der avisierten Reformen.

So zweifelte der DAV an, dass dem Wohnungseinbruchsdiebstahl dadurch begegnen werden könne, dass der minderschweren Fall des Einbruchsdiebstahls im Gesetz gestrichen werde. Der DAV zweifelte auch an, dass die Zahl der Einbrüche dadurch beeinflusst werden könne, dass der Gesetzgeber die Variante des minderschweren Falls aus dem Gesetz streicht. Gerade dieses Gesetzesvorhaben ist für den Präsidenten des DAV ein Beispiel dafür, dass in der Bundesrepublik kein Regelungsdefizit bestünde, sondern ein reines Vollzugsdefizit.

Die zuständigen Stellen täten besser daran, sich darauf zu konzentrieren, die Möglichkeiten des Strafrechts auszuschöpfen und umzusetzen als immer neue Normen zu schaffen, die das Strafrecht immer unübersichtlicher werden ließen.

Das Strafrecht sei kein Allheilmittel, ein konsequenter Vollzug der bestehenden Bestimmungen, kämen einem Allheilmittel schon deutlich näher.

Fazit:  Zusammenfassend ist festzustellen, dass der 67. Deutsche Anwaltstag ziemlich einhellig zu der Auffassung gelangte, dass das Strafrecht nicht alles richten kann und gesetzgeberischer Aktionismus eher schadet als nutzt.

Die Kritik ändert aber nichts daran, dass der 67. Anwaltstag wie zum Beweis der aufgestellten Thesen von einer Gesetzgebungreform, nämlich der Reform zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen, geradezu eingerahmt war: Am 30.5.2016 wurde das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen im Parlament beschlossen. Der Anwaltstag dauerte vom 1. bis zum 3. Juni. Am 3. Juni 2016 wurde das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat einen Tag später in Kraft.

Bleibt zu hoffen, dass die Befürchtungen des DAV sich dieses Mal nicht bestätigen und die neuen §§ 299 a, 299 b StGB mit ihren scharfen strafrechtlichen Sanktionen die Vorteilsannahme von Ärzten und Heilpraktikern bei der Verordnung von Arznei- und Heilmitteln wirksam zurückdrängen und die Reform nicht wirkungslos verpufft.

Schlagworte zum Thema:  Strafrecht, Rechtsanwalt, Gesetzgebung