Zentrale Informationsplattform für Online-Verhandlungen
Rechtliche Rahmenbedingungen für Videoverhandlungen
Die Möglichkeit, Videoverhandlungen durchzuführen, gibt es bereits seit 2002. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet seitdem § 128a ZPO. Richtig in Schwung gekommen sind Videoverhandlungen allerdings erst mit der Corona-Pandemie. In Verbindung mit der Digitalisierung der Justiz gewinnt die Videoverhandlung nun auch ohne Corona immer mehr an Bedeutung. Die Neufassung des § 128a ZPO, die seit dem 19. Juli 2024 in Kraft ist, erweitert die Möglichkeiten für Videoverhandlungen in Zivilprozessen erheblich. Gerichtsverfahren sollen sich durch die Änderungen effizienter und flexibler gestalten lassen.
Wichtigste Punkte der Neufassung von §128a ZPO im Überblick
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Entscheidendes Kriterium ist die technische Ausstattung
Auch wenn die Neufassung von §128a die Durchführung von Videoverhandlungen vereinfacht, heißt dies noch lange nicht, dass diese bei allen Gerichten möglich sind. Das entscheidende Kriterium ist die technische Ausstattung und an der mangelt es vielerorts. Dem Bundesministerium der Justiz zufolge sind derzeit etwa 450 Gerichtssäle videokonferenzfähig, vor allem bei ordentlichen Gerichten fehlt die notwendige Ausrüstung noch. Da keine einheitliche Software für die Durchführung von Videoverhandlungen vorgesehen ist, bestimmen die Gerichte selbst, welche kommerzielle Videokonferenzlösung eingesetzt wird.
Videoverhandlungen.de informiert über vorhandene Online-Voraussetzungen
Auskunft darüber, wie es um die Voraussetzungen für Videoverhandlungen bei deutschen Gerichten bestellt ist, gibt die Internetplattform Videoverhandlungen.de. Dort ist aufgelistet, an welchen Gerichten in Deutschland die technischen Voraussetzungen für eine Videoverhandlung vorliegen, wie Teilnehmer die technische Qualität beurteilen, in wie vielen der erfassten Fälle Onlineverhandlungen gestattet oder abgelehnt wurden und aus welchen Gründen. Die Angaben können nicht nur eingesehen, sondern auch ergänzt werden, sodass sich die Datenbasis ständig erweitert und aktuell gehalten wird.
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