Rechtsanwalt darf nicht im Namen eines Toten Klage erheben
Der Robenträger hatte im Namen seines bereits acht Monaten vorher verstorbenen Vaters vor einem Amtsgericht Klage gegen einen Wasserversorgungsverband erhoben, um so die Wasserlieferung zum Hausgrundstück des verstorbenen Vaters zu erwirken. Den Tod des Vaters verschwieg der Rechtsanwalt dem Amtsgericht. Als die Beklagtenseite vortrug, der Kläger sei bereits seit Monaten tot, bestritt der Rechtsanwalt dies. Nachdem das Amtsgericht sich vom Tod des Klägers überzeugt hatte, wies es die Klage als unzulässig ab. Nachfolgend wurde gegen den Rechtsanwalt neben einem Strafverfahren wegen versuchten Prozessbetrugs auch ein berufsrechtliches Verfahren eingeleitet.
Schweren Schaden von der Rechtspflege abwenden
Der Anwaltsgerichtshof entschied, dass der Rechtsanwalt gegen seine Berufspflicht als Rechtsanwalt verstoßen und sich in der Berufsausübung unsachlich verhalten habe. Es verhängte daher eine Geldbuße in Höhe von 1.000 Euro. Gemäß §§ 43, 43a Abs. 3 BRAO dürfe nämlich ein Rechtsanwalt bei seiner Berufsausübung nicht bewusst die Unwahrheit verbreiten. Die Wahrheitspflicht sei eine Grundpflicht des Rechtsanwalts. Die Rechtspflege würde schweren Schaden erleiden, wenn der Rechtsanwalt lügt und man seinem Wort nicht vertrauen kann. Spätestens nach dem Vortrag der Beklagtenseite sei der Rechtsanwalt verpflichtet gewesen, dem Gericht vom Tod seines Vaters und somit des Klägers zu unterrichten. Der Rechtsanwalt hatte sich darauf berufen, dass sein Vater ihm zu Lebzeiten eine postmortale Vollmacht ausgestellt habe. Doch das hielt der Anwaltsgerichtshof für unbeachtlich. Denn mit dem Tod des Vaters habe dieser seine Prozessfähigkeit verloren, weshalb der Rechtsanwalt die Klage im Namen der Erben des Vaters oder eines Nachlasspflegers hätte erheben müssen.
(Anwaltsgerichtshof Celle, Urteil v. 25.1.2016, AGH 11/15)
-
Wohnrecht auf Lebenszeit trotz Umzugs ins Pflegeheim?
1.1022
-
Klagerücknahme oder Erledigungserklärung?
583
-
Überbau und Konsequenzen – wenn die Grenze zum Nachbargrundstück ignoriert wurde
526
-
Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB
433
-
Eigenbedarfskündigung bei Senioren – Ausschluss wegen unzumutbarer Härte?
406
-
Wann muss eine öffentliche Ausschreibung erfolgen?
394
-
Wann ist ein Anspruch verwirkt? Worauf beruht die Verwirkung?
391
-
Transparenzregister: Wirtschaftlich Berechtigter nach GWG
368
-
Minderung schlägt auf Betriebskostenabrechnung durch
363
-
Patronatserklärungen: Wirkung, Varianten und praktische Bedeutung
358
-
Keine Videoverhandlung für Unterbevollmächtigte
25.02.2026
-
Beweiskraft eines elektronischen Empfangsbekenntnisses ist kaum zu erschüttern
26.01.2026
-
Trotz körperlicher Gewalt: Keine Verkürzung des Trennungsjahres
22.01.2026
-
Berufung trotz katastrophaler Berufungsbegründung nicht unzulässig
22.01.2026
-
Keine Vergütung für KI-generiertes Sachverständigengutachten
15.01.2026
-
Ablehnung von Terminverlegung wegen Todesfall begründet Besorgnis der Befangenheit
05.01.2026
-
Unzulässige Ausschöpfung von Rechtsmittelfristen in Eilverfahren
08.12.2025
-
Keine Kostenerstattung für externes Rechtsgutachten
27.11.2025
-
Anwalt muss bei eigenmächtiger Berufung Verfahrenskosten zahlen
03.11.2025
-
Richter dürfen auch mal auf den Tisch hauen
27.10.2025