Nach dem 11.September 2001 ist eine ganze Flut von Sicherheitsgesetzen über die Bundesbürger herein gebrochen. Die Wahrung der Freiheitsrechte des Einzelnen stand dabei nicht unbedingt oben auf der Agenda. Eine Regierungskommission soll die so entstandene "Sicherheitsarchitektur" nun einer kritischen Überprüfung unterziehen.

Nur wenige Wochen nach den Anschlägen vom 11.9.2001 wurde unter Federführung des damaligen Innenministers Otto Schily das sog. Sicherheitspaket I beschlossen. Die Strafbarkeit der Unterstützung ausländischer terroristischer Vereinigungen wurde ins StGB aufgenommen, das Religionsprivileg für Vereine mit religiösen Zielsetzungen wurde gestrichen. Mit dem Sicherheitspaket II, dem Terrorismusbekämpfungsgesetz wurden die Befugnisse des BKA vor allem im Vorfeld der Strafverfolgung deutlich erweitert, die Auskunftsmöglichkeiten und Auskunftsverpflichtungen der Behörden in sicherheitsrelevanten Bereichen (Ausländerbehörden) wurden ausgeweitet. Rasterfahndung, Luftsicherheitsgesetz, Vorratsdatenspeicherung, biometrischer Reisepass und BKA-Novelle sind weitere Stationen.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits aufgeräumt

Einige der allzu hektisch eingeführten Sicherheitsgesetze hat das BVerfG bereits kassiert oder zumindest beanstandet. So erklärte das höchste deutsche Gericht die Bestimmung des Luftsicherheitsgesetzes, wonach die Bundeswehr im definierten Notfall ein Passagierflugzeug gezielt zum Absturz bringen durfte, für verfassungswidrig. Die Verfassungsrichter beanstandeten auch die präventive Rasterfahndung, die alle Bürger unter Generalverdacht stellte. Die BKA-Novelle, die dem BKA Befugnisse der Gefahrenabwehr übertragen hat, steht noch zur verfassungsrechtlichen Überprüfung an.

Regierungskommission soll übergeordnete Perspektive herstellen

Bei der Festlegung der Eckpunkte für die Arbeit der Regierungskommission legte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger besonderen Wert auf eine präzise Analyse des Ist-Zustandes sowie auf eine distanzierte, sachliche Abwägung der legitimen Sicherheitsinteressen des Staates und seiner Bürger einerseits und der verbrieften Freiheitsrechte des Einzelnen anderseits. Im Ergebnis sollen nur die Sicherheitsgesetze aufrecht erhalten werden, die sich in der Vergangenheit als effektiv erwiesen haben.

Organisation der Sicherheitsbehören auf dem Prüfstand

Nach Auffassung der Ministerin droht die Trennungslinie zwischen Polizei und Nachrichtendiensten durch Übertragung polizeiähnlicher Befugnisse auf die Dienste immer mehr zu verschwimmen. Diese Entwicklung soll durch die Kommission kritisch bewertet werden. Zuständigkeiten und Organisation der Geheimdienste, des MAD, des Bundesamtes für Verfassungsschutz sollen klarer definiert, Doppelzuständigkeiten sollen weitestgehend vermieden werden.

Klarer Zeitplan für die Kommission

Die Regierungskommission wird unter gemeinsamer Führung des Bundesministeriums des Inneren und der Justiz stehen. Noch im Herbst dieses Jahres soll die Arbeit beginnen, im nächsten Jahr soll zumindest ein erster Zwischenbericht vorgelegt werden. Die Kommission soll zeitnah den Weg zur Erarbeitung einer transparenten und stringenten Struktur der Sicherheitsgesetzgebung ebnen.