Verlegt ein Betrieb seine Weihnachtsfeier aus organisatorischen Gründen in den Januar, sind die teilnehmenden Mitarbeiter trotzdem unfallversichert.

 

Es ist nie zu spät für ein gutes Fest

Die gesetzliche Unfallversicherung ist für alle betrieblichen Gemeinschaftsfeiern zuständig, egal, wann sie stattfinden. Das erläutert im Hinblick auf die anstehenden Festtage die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege in Hamburg. Allerdings ist entscheidend, dass die Unternehmensleitung oder eine Abteilung einlädt und alle Mitarbeiter willkommen sind.

 

Private Feiern = kein Versicherungsschutz

Eine private Feier unter Kollegen hingegen ist nicht versichert - selbst wenn sie in Räumen des Betriebes stattfindet. Der Versicherungsschutz gilt auch dann nicht, wenn ein Mitarbeiter Alkohol getrunken hat und dies die Ursache für eine Verletzung oder einen Unfall ist.