Bildungspaket: Verfahrensvereinfachungen beschlossen
Seit dem letzten Treffen des Gremiums am 28.6.2011 ist die durchschnittliche Antragsquote nach Umfragen des Landkreistages und des Städtetages von 29 auf rund 45 % gestiegen. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer zeigten sich mit dieser deutlich positiven Entwicklung zufrieden. Die Runde verständigte sich auf weitere Vereinfachungen beim Antragsverfahren.
Von der Leyen: Dranbleiben lohnt sich
Die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen sagte: „Ich freue mich sehr, dass das Bildungspaket inzwischen bei so vielen Kindern ankommt. Das zeigt, dass sich das gemeinsame beharrliche Dranbleiben von Bund, Ländern und Kommunen lohnt. Die Kinder haben einen Anspruch auf ihr Bildungspaket. Deswegen werden wir das Verfahren weiter vereinfachen.
Kreuz reicht als Globalantrag
Ein einfaches Kreuz beim Routinebesuch der arbeitslosen Eltern im Jobcenter soll künftig als Globalantrag für alle Leistungen des Bildungspaketes ausreichen. Danach braucht es etwa die Meldung eines Sportvereins an das Jobcenter, dass das Kind dort angemeldet ist. Dann kann das Geld ohne weitere Umstände an den Verein fließen.
Auslagen auch im Nachhinein erstatten
Dasselbe gilt für andere Leistungen des Bildungspaketes. Die Kinder sollen auch nicht darunter leiden, wenn ein Schulausflug mal kurzfristig angesetzt wird oder die Behörde vor Ort mit der Bewilligung der Anträge nicht hinterher kommt. Deswegen werden Auslagen nach Möglichkeit im Nachhinein erstattet, wenn die Antragsteller nichts für die Verzögerung der Antragsbearbeitung konnten. Wo durch das Bildungspaket zusätzlicher Aufwand entsteht, können die Behörden mehr Personal einstellen. Der Bund stellt dafür 163 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung.“
Die Vereinfachungen:
Bund, Länder und Kommunen haben sich bereits darauf verständigt, dass die Antragstellung vereinfacht werden soll.
- Mit einem sogenannten Globalantrag kann beim regelmäßigen Routinebesuch der arbeitslosen Eltern im Jobcenter erst mal per Ankreuzer der allgemeine Anspruch der bedürftigen Kinder auf das Bildungspaket festgehalten werden. Wird später eine konkrete Leistung wie Kosten für Mittagessen in Schule und Kita oder der Beitrag für den Sportverein abgerufen, so kann das Geld erstattet werden.
- Zudem sollen Eltern, die aufgrund der Anlaufschwierigkeiten in den Verwaltungen in finanzielle Vorleistung für ihre Kinder gegangen sind, ausnahmsweise nachträglich Geld erstattet bekommen, wenn sie selber alles in ihrem Verantwortungsbereich liegende getan haben.
Jährliche Kosten: 1,3 Mrd. Euro
Auf das Bildungspaket haben rund 2,5 Millionen Kinder Anspruch. Es umfasst Schulmaterial, Lernförderung, eintägige Klassenausflüge, Schülerbeförderung, Vereinsbeiträge für Sport oder Kultur sowie ein warmes Mittagessen in Kitas und Schulen, die dies anbieten. Der Bund investiert dafür pro Jahr 1,3 Milliarden Euro.
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