Der Richter des BVerfG Prof. Herbert Landau ist nach Erreichen der Altersgrenze von 68 Jahren am 20. Juli aus dem Dienst geschieden. Prof. Landau kam im Jahr 2005 zum BVerfG. Als Berichterstatter des zweiten Senats war er insbesondere für das Recht des Öffentlichen Dienstes, das Straf- und Strafverfahrensrecht sowie das Staatskirchenrecht zuständig. Eine Reihe von bedeutenden Senatsverfahren hat er als Berichterstatter vorbereitet, u.a. zur Vergabe von Führungsämtern im Beamtenverhältnis auf Zeit, zur Sicherungsverwahrung und zum "Deal" im Strafprozess sowie zum kirchlichen Arbeitsverhältnis.

Zu seiner Nachfolgerin im zweiten Senat wurde Frau Prof. Dr. Christine Langenfeld ernannt. Sie war zuvor an der Georg-August-Universität Göttingen tätig und hatte dort den Lehrstuhl für Öffentliches Recht inne.

Der Richter am OLG Karlsruhe Dr. Oliver Klein ist Anfang Juli zum Richter am BGH ernannt worden. Herr Dr. Klein ist – nach einer mehrjährigen u.a. staatsanwaltlichen Tätigkeit – im Jahr 2013 zum Richter ernannt worden. Seither war er am LG Freiburg und am OLG Karlsruhe tätig. Er ist künftig dem vornehmlich für das Recht der unerlaubten Handlungen sowie das Arzthaftungsrecht zuständigen VI. Zivilsenat des BGH zugewiesen.

Die bisherige Richterin am Bayerischen LSG Ingrid Bergner ist zur Richterin am BSG ernannt worden. Frau Bergner begann ihre richterliche Laufbahn am SozG Augsburg. 2006 wechselte sie an das SozG München. Im Februar 2008 wurde sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am BVerfG im Dezernat des Vizepräsidenten Prof. Dr. Kirchhof. 2010 wurde sie zur Richterin am Bayerischen LSG ernannt, wo sie zuletzt als Berichterstatterin im 1. Senat und im 13. Senat mit dem Schwerpunkt Rentenversicherungsrecht tätig war; zugleich nahm sie als Präsidialrichterin Verwaltungsaufgaben wahr.

Im Juni ist der Vorsitzende Richter am BAG a.D. Dr. Hans-Christoph Matthes im Alter von 83 Jahren verstorben. Herr Dr. Matthes trat 1963 in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Im Januar 1974 wurde er zum Vorsitzenden Richter des LAG Hamm ernannt. 1979 wurde er zum BAG berufen, wo er dem Fünften und dem Ersten Senat angehörte. Im November 1991 wurde er zum Vorsitzenden Richter am BAG ernannt und dem Zehnten Senat zugewiesen, den er bis zu seiner Pensionierung im Dezember 1997 leitete. Herr Dr. Matthes hat die Rechtsprechung des BAG insbesondere zur Praxis des Arbeitskampf-, Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsrechts maßgeblich mitgeprägt.

[Red.]

ZAP, S. 829–834

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