Leitsatz

Wer zu Silvester Raketen krachen lässt und dabei das Hab und Gut des Nachbarn verbrennt, haftet, wenn ihn ein Verschulden trifft. Allerdings haftet er nicht wegen des nachbarschaftlichen Ausgleichsanspruchs.

 

Sachverhalt

Der BGH hatte zu entscheiden, wer haftet, wenn an Silvester ein Feuerwerk größere Schäden verursacht: Ein Mann hatte von seinem Grundstück aus eine Leuchtrakete gezündet. Diese flog jedoch nicht gen Himmel, sondern in die Öffnung im Dach einer Scheune auf dem Nachbargrundstück. Die üblen Folgen: Die Rakete explodierte und setzte alle Gebäude des Nachbarn in Brand – Wohnhaus, Garage und Stall. Es entstand ein Schaden i.H.v. 418 000 EUR. Die Gebäudeversicherung des Nachbarn forderte diesen Betrag nach Schadensregulierung von dem Raketen-Zünder zurück. Doch die Versicherung blieb ohne Erfolg: Nachdem die Vorinstanz noch eine verschuldensunabhängige Haftung des Feuerwerkers aufgrund eines nachbarschaftlichen Ausgleichsanspruchs angenommen hatte, sprach der BGH ihn von dieser Haftung frei. Eine solche hätte nur bestanden, wenn der Schaden im Zusammenhang mit der Wohnnutzung des Grundstücks des Feuerwerkers entstanden wäre. Das Silvester-Feuerwerk ist aber ein gesellschaftlicher Brauch, bei dem die Wahl des Raketen-Abschussortes unabhängig ist von einer Grundstücksnutzung.

 

Link zur Entscheidung

BGH, Urteil v. 18.9.2009, V ZR 75/08.

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