Gebühren sind nicht vorzusehen für
1. |
mündliche und einfache schriftliche Auskünfte, |
2. |
Amtshandlungen in Gnadensachen und bei Dienstaufsichtsbeschwerden, |
4. |
Amtshandlungen, die sich aus einer bestehenden oder früheren gesetzlichen Dienstpflicht oder einer Tätigkeit ergeben, die an Stelle der gesetzlichen Dienstpflicht geleistet werden kann. |
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